Allgemeine Rechtsinformationen

GmbH in der Türkei gründen – Voraussetzungen, Kosten und Ablauf (2026)

Die Türkei zählt zu den attraktivsten Investitionsstandorten zwischen Europa und Asien. Dank ihrer strategischen Lage, einer jungen Bevölkerung und eines dynamischen Binnenmarktes entscheiden sich jedes Jahr zahlreiche deutsche Unternehmer für die Gründung eines Unternehmens in der Türkei.

Obwohl häufig von einer GmbH in der Türkei gesprochen wird, existiert die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach türkischem Recht nicht. Die vergleichbare Rechtsform ist die Limited Şirketi (Ltd. Şti.), die in vielen Bereichen der deutschen GmbH entspricht.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Kosten entstehen und wie die Unternehmensgründung Schritt für Schritt abläuft.

Was ist die türkische GmbH?

Die Limited Şirketi (Ltd. Şti.)  ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform für kleine und mittelständische Unternehmen in der Türkei.

Sie zeichnet sich insbesondere durch folgende Merkmale aus:

  • Beschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Gründung durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen
  • Flexible Unternehmensstruktur
  • Geeignet für Handel, Dienstleistungen, Produktion und E-Commerce
  • Möglichkeit einer vollständigen ausländischen Beteiligung

Für deutsche Investoren stellt die Limited Şirketi die wirtschaftlich sinnvollste Alternative zur deutschen GmbH dar.

Können Deutsche eine GmbH in der Türkei gründen?

Ja. Nach dem türkischen Investitionsrecht können deutsche Staatsangehörige und deutsche Unternehmen grundsätzlich dieselben Rechte wie türkische Investoren in Anspruch nehmen.

Es besteht insbesondere:

  • keine Verpflichtung, einen türkischen Mitgesellschafter aufzunehmen,
  • keine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung,
  • keine Wohnsitzpflicht in der Türkei.

Ein deutscher Investor kann somit Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer türkischen Limited Şirketi sein.

Voraussetzungen für die Gründung

Für die Unternehmensgründung werden insbesondere folgende Angaben benötigt:

  • Firmenname
  • Unternehmensgegenstand
  • Sitz der Gesellschaft
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geschäftsadresse

Je nach Tätigkeit können zusätzlich behördliche Genehmigungen erforderlich sein.

Mindestkapital

Seit der Reform des türkischen Handelsrechts beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital einer Limited Şirketi grundsätzlich 50.000 Türkische Lira.

Ein höheres Stammkapital kann sinnvoll sein, wenn:

  • Investoren beteiligt werden,
  • Kredite aufgenommen werden sollen,
  • größere Geschäftsprojekte geplant sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Dokumente unterscheiden sich je nach Einzelfall. Typischerweise werden benötigt:

  • Reisepass
  • Steueridentifikationsnummer
  • Anschrift
  • Passfoto
  • Gesellschaftsvertrag
  • Vollmacht (falls ein Rechtsanwalt die Gründung übernimmt)

Handelt es sich um eine deutsche juristische Person, sind zusätzlich Handelsregisterauszüge sowie gegebenenfalls Apostille und beglaubigte Übersetzungen erforderlich.

Ablauf der Unternehmensgründung

1. Unternehmensplanung

Zunächst werden Firmenname, Unternehmensgegenstand, Gesellschafter und Geschäftsführer festgelegt.

2. Erstellung des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag wird entsprechend dem türkischen Handelsgesetz vorbereitet.

3. Eintragung im MERSİS-System

Die Gesellschaft wird elektronisch im zentralen Handelsregistersystem vorbereitet.

4. Handelsregistereintragung

Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Eintragung beim zuständigen Handelsregister. Mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtswirksam.

5. Steuerregistrierung

Anschließend erfolgt die Registrierung beim Finanzamt.

Hierbei werden unter anderem:

  • Steuernummer,
  • Umsatzsteuerregistrierung,
  • elektronische Rechnungs- und Buchhaltungssysteme

aktiviert.

6. Sozialversicherung

Sobald Arbeitnehmer beschäftigt werden, erfolgt die Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung (SGK).

Wie lange dauert die Gründung?

Sind sämtliche Unterlagen vollständig vorbereitet, kann eine Limited Şirketi häufig innerhalb von 3 bis 10 Werktagen gegründet werden.

Internationale Sachverhalte, Übersetzungen oder Apostillen können die Dauer verlängern.

Welche Kosten entstehen?

Die Gesamtkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:

  • Handelsregistergebühren
  • Notarkosten
  • Übersetzungen
  • Dolmetscher
  • Steuerberatung
  • Rechtsberatung
  • Vollmachten
  • Büroadresse

Da sich Gebühren regelmäßig ändern, empfiehlt sich vor der Gründung eine individuelle Kostenberechnung.

Welche Steuern fallen an?

Unternehmen in der Türkei unterliegen insbesondere folgenden Steuerarten:

  • Körperschaftsteuer
  • Mehrwertsteuer (KDV)
  • Quellensteuer
  • Stempelsteuer
  • Sozialversicherungsbeiträge

Welche Steuerpflichten im Einzelfall bestehen, richtet sich nach der konkreten Geschäftstätigkeit.

Kann die Gesellschaft durch Vollmacht gegründet werden?

Ja. Viele deutsche Unternehmer reisen für die Unternehmensgründung nicht in die Türkei. Mit einer notariell beurkundeten und ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht kann ein türkischer Rechtsanwalt sämtliche Gründungsschritte übernehmen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Vorbereitung des Gesellschaftsvertrages
  • Handelsregisterverfahren
  • Steuerregistrierung
  • Behördenkontakte
  • Abschluss der Gründung

Dadurch lässt sich der gesamte Gründungsprozess erheblich vereinfachen.

Vorteile einer GmbH in der Türkei

Die türkische Limited Şirketi bietet zahlreiche Vorteile:

  • vollständiger ausländischer Eigentumserwerb möglich
  • vergleichsweise schnelle Unternehmensgründung
  • attraktive Investitionsbedingungen
  • Zugang zu europäischen und asiatischen Märkten
  • moderne digitale Handelsregisterverfahren
  • internationale Investitionsförderung
  • flexible Unternehmensstruktur

Gerade für deutsche Unternehmer stellt die Türkei daher einen interessanten Wirtschaftsstandort dar.

Warum ist anwaltliche Begleitung sinnvoll?

Fehler bei der Unternehmensgründung können später erhebliche rechtliche und steuerliche Folgen haben.

Ein erfahrener Rechtsanwalt unterstützt unter anderem bei:

  • Wahl der geeigneten Gesellschaftsform
  • Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • Prüfung der Gesellschafterstruktur
  • Vorbereitung der Vollmachten
  • Kommunikation mit Behörden
  • Handelsregisterverfahren
  • Investitionsberatung

Dies reduziert das Risiko kostspieliger Fehler und beschleunigt den gesamten Gründungsprozess.

Fazit

Die Gründung einer Limited Şirketi (Ltd. Şti.), die häufig als „GmbH in der Türkei“ bezeichnet wird, ist für deutsche Unternehmer rechtlich unkompliziert und bietet attraktive wirtschaftliche Chancen. Ausländische Investoren können ihre Gesellschaft ohne türkischen Mitgesellschafter gründen und von einem modernen Gesellschaftsrecht sowie einem dynamischen Markt profitieren.

Eine sorgfältige rechtliche Vorbereitung, die Wahl der passenden Unternehmensstruktur und die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt tragen wesentlich dazu bei, den Gründungsprozess effizient und rechtssicher zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ein Deutscher allein eine GmbH in der Türkei gründen?

Ja. Eine türkische Limited Şirketi kann vollständig im Eigentum eines deutschen Staatsangehörigen oder eines deutschen Unternehmens stehen.

Muss ich in der Türkei wohnen?

Nein. Ein Wohnsitz in der Türkei ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Ist eine Reise in die Türkei notwendig?

Nicht zwingend. Viele Gründungen können mithilfe einer Vollmacht durch einen Rechtsanwalt abgewickelt werden.

Wie lange dauert die Gründung?

In der Regel zwischen drei und zehn Werktagen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Welche Gesellschaftsform entspricht der deutschen GmbH?

Die Limited Şirketi (Ltd. Şti.) ist die türkische Rechtsform, die der deutschen GmbH am ehesten entspricht.

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

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