Staatsangehörigkeits - und Ausländerrecht

Wie bekommt man eine Aufenthaltserlaubnis?

Ausländer, die längere Zeit in unserem Land bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Die Aufenthaltserlaubnis (auch Aufenthaltsgenehmigung genannt) ist eine Erlaubnis, die Ausländer erhalten müssen, wenn sie länger bleiben wollen als es durch ein Visum, eine Visumbefreiung oder den Zeitraum von 90 Tagen erlaubt ist. Diese Erlaubnis gewährt das Recht, sich rechtmäßig für eine längere Zeit im betreffenden Land aufzuhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis ist im Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz wie folgt definiert:

In der Türkei sind Ausländer, die länger als die Dauer ihres Visums oder der Visumbefreiung oder mehr als 90 Tage im Land bleiben wollen, verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Eine Aufenthaltserlaubnis verliert ihre Gültigkeit, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten verwendet wird. (Gesetz Nr. 6458, Art. 19)

Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?

Wie erhält man eine Aufenthaltserlaubnis?

Ausländer beantragen eine Aufenthaltserlaubnis, indem sie sich über das e-Ikamet-System anmelden und einen Termin vereinbaren. Dieser Vorgang stellt eine Vorab-Anmeldung dar. Nach der Antragstellung wird dem Ausländer der Termin und die Uhrzeit für den Termin mitgeteilt. Am angegebenen Datum geht der Ausländer mit den erforderlichen Unterlagen zur Provinzbehörde für Migration, um seinen Antrag abzuschließen.

Welche Arten von Aufenthaltserlaubnissen gibt es?

Im türkischen Recht gibt es sechs Arten von Aufenthaltserlaubnissen. Diese Arten sind:

  • Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
  • Familienaufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis für Studierende
  • Langfristige Aufenthaltserlaubnis
  • Humanitäre Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis ist eine Erlaubnis, die Ausländer benötigen, wenn sie länger in der Türkei bleiben möchten als die Dauer ihres Visums oder der Visumbefreiung. Diese Erlaubnis wird Ausländern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, für bestimmte Zeiträume gewährt.

Folgende Ausländer können eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten:

  • Personen, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken kommen
  • Personen, die Eigentum in der Türkei besitzen
  • Personen, die geschäftliche Verbindungen aufbauen oder ein Unternehmen gründen möchten
  • Personen, die an beruflichen Ausbildungsprogrammen teilnehmen möchten
  • Personen, die im Rahmen von Vereinbarungen, an denen die Türkei beteiligt ist, oder durch Austauschprogramme zu Bildungszwecken oder ähnlichen Zwecken kommen
  • Personen, die für touristische Zwecke bleiben möchten
  • Personen, die sich einer Behandlung unterziehen möchten, solange sie keine Krankheiten tragen, die als Bedrohung für die öffentliche Gesundheit gelten
  • Personen, die aufgrund eines Antrags oder einer Entscheidung von rechtlichen oder administrativen Behörden in der Türkei bleiben müssen
  • Personen, die von einer Familienaufenthaltserlaubnis auf eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis wechseln
  • Personen, die an Türkischkursen teilnehmen möchten
  • Personen, die über öffentliche Einrichtungen in der Türkei an Ausbildung, Forschung, Praktika und Kursen teilnehmen möchten
  • Personen, die ihr Studium in der Türkei abgeschlossen haben und innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschluss einen Antrag stellen

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Familienaufenthaltserlaubnis

Die Familienaufenthaltserlaubnis ist eine Aufenthaltserlaubnis, die an den ausländischen Ehepartner eines türkischen Staatsbürgers oder eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis sowie an die minderjährigen oder abhängigen Kinder des Antragstellers oder des Ehepartners erteilt wird. Diese Erlaubnis kann auch an Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus für deren minderjährige oder abhängige Kinder erteilt werden.

Für Anträge auf Familienaufenthaltserlaubnis müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das monatliche Einkommen des Unterstützers muss mindestens das Dreißigfache des Mindestlohns pro Familienmitglied betragen und darf nicht unter dem Mindestlohn liegen
  • Das Familienmitglied muss über eine Unterkunft verfügen, die den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards entspricht, und eine Krankenversicherung für alle Familienangehörigen abgeschlossen haben
  • Der Antragsteller muss durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren nicht wegen Straftaten gegen die Familienordnung verurteilt wurde
  • Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei leben

Die Voraussetzungen für den Antragsteller, um eine Familienaufenthaltserlaubnis zu erhalten, sind:

  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass der ausländische Ehepartner des Unterstützers mit einer Heiratsurkunde oder einem gleichwertigen Dokument verheiratet ist
  • Wenn der Antrag für ein Kind gestellt wird, müssen Informationen und Dokumente vorgelegt werden, die belegen, dass das Kind das minderjährige oder abhängige Kind des Unterstützers oder dessen Ehepartners ist
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mit dem Unterstützer zusammenlebt oder die Absicht hat, mit ihm zu leben
  • Die Ehe darf nicht nur zu dem Zweck geschlossen worden sein, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten
  • Der ausländische Ehepartner des Antragstellers muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • Alle Anforderungen, die für den Unterstützer gelten, müssen auch vom Antragsteller erfüllt werden, abgesehen von der Aufenthaltsanforderung.

Studentenaufenthaltserlaubnis

Ausländern, die in einer türkischen Hochschule ein Studium im Bereich der Früh- oder Hochschulbildung (Vorkurs, Bachelor, Master oder Doktorat) absolvieren, wird eine Studentenaufenthaltserlaubnis erteilt.

Für Ausländer, deren Unterhalt und Kosten von einer natürlichen oder juristischen Person übernommen werden und die eine Grund- oder Sekundarschulbildung absolvieren, kann während ihrer Ausbildung eine einjährige Aufenthaltserlaubnis mit Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter erteilt und verlängert werden.

Wenn die Studiendauer kürzer als ein Jahr ist, kann die Aufenthaltserlaubnis nicht länger als die Studiendauer gewährt werden.

Studenten, die in der Türkei Vollzeitstudium in einer Universität absolvieren, dürfen mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten. Für Vorkurs- und Bachelor-Studenten beginnt das Arbeitsrecht jedoch erst nach dem ersten Jahr.

Studentenaufenthaltserlaubnis

Langfristige Aufenthaltserlaubnis

Die langfristige Aufenthaltserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die an Ausländer erteilt wird, die mindestens acht Jahre ununterbrochen mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei verbracht haben oder die von der Innenministeriumsbehörde festgelegten Anforderungen erfüllen. Mit dieser Erlaubnis haben die Ausländer das Recht, unbegrenzt in der Türkei zu wohnen, ohne eine Gebühr zu zahlen.

Die Voraussetzungen für den Erwerb einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis sind:

  • Mindestens acht Jahre ununterbrochene Aufenthaltserlaubnis in der Türkei
  • In den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe erhalten haben
  • Über ein ausreichendes und regelmäßiges Einkommen für sich selbst und ggf. die Familie verfügen
  • Eine gültige Krankenversicherung besitzen
  • Keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen

Ausländer mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis genießen folgende Rechte:

  • Keine Wehrpflicht
  • Wahlrecht und das Recht, gewählt zu werden
  • Zugang zu öffentlichen Aufgaben
  • Steuerbefreiung beim Fahrzeugimport, mit Ausnahme der speziellen Regelungen in Gesetzen
  • Die sozialen Sicherheitsrechte, die türkischen Staatsbürgern zustehen, bleiben erhalten, sofern sie den relevanten gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.

Humanitäre Aufenthaltserlaubnis

Die humanitäre Aufenthaltserlaubnis, die in Artikel 46 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz geregelt ist, wird in außergewöhnlichen Fällen an Ausländer erteilt.

Laut Artikel 46 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) gelten folgende Bedingungen für die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis:

  • Das Kindeswohl muss berücksichtigt werden
  • Wenn trotz der Entscheidung zur Abschiebung oder des Einreiseverbots die Ausreise des Ausländers nicht möglich oder aus praktischen Gründen nicht realisierbar ist
  • Personen, deren Abschiebung gemäß Artikel 55 des YUKK nicht möglich ist
  • Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zur Ablehnung eines Antrags, Rücknahme des Antrags oder als zurückgenommen geltender Antrag
  • Der Antragsteller muss in ein sicheres Drittland oder das erste Asylland abgeschoben werden, wobei das Verfahren weiterhin läuft
  • In Notfällen, zum Schutz nationaler Interessen oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit muss einem Ausländer gestattet werden, in der Türkei zu bleiben, wenn keine andere Aufenthaltserlaubnisoption verfügbar ist
  • Das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände

In diesen Fällen kann eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis ohne die Anforderungen der anderen Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden. Außerdem müssen Ausländer, denen eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, sich innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt der Erlaubnis im Adressregistrierungssystem anmelden.

Humanitäre Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel

Opfern von Menschenhandel oder solchen, bei denen ein starkes Verdachtsmoment auf Menschenhandel besteht, wird eine Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen erteilt, damit sie sich von den erlebten Traumata erholen und entscheiden können, ob sie mit den Behörden zusammenarbeiten möchten.

Bei dieser Art von Aufenthaltserlaubnis gelten nicht die gleichen Anforderungen wie bei anderen Aufenthaltserlaubnissen.

Wird festgestellt, dass Opfer von Menschenhandel oder potenzielle Opfer erneut Kontakt zu den Tätern aufgenommen haben, wird ihre Aufenthaltserlaubnis widerrufen.

Wie lange wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?

Die Dauer der Aufenthaltserlaubnis variiert je nach Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis und wird für Zeiträume zwischen 30 Tagen und 5 Jahren erteilt. Die verschiedenen Arten von Aufenthaltserlaubnissen und deren Dauer sind wie folgt:

  • Kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse können für maximal 2 Jahre erteilt werden.
  • Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis durch Investitionen erhalten, sowie für deren Ehepartner und abhängige Kinder, wird die Erlaubnis für maximal 5 Jahre erteilt.
  • Hochschulabsolventen, die innerhalb von 6 Monaten nach ihrem Abschluss einen Antrag stellen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 1 Jahr.
  • Personen, die an Türkischkursen teilnehmen, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis für maximal 2 Jahre, mit der Möglichkeit, sie zweimal zu verlängern, jeweils für 2 Jahre.
  • Die Familienaufenthaltserlaubnis wird jeweils für maximal 3 Jahre erteilt, darf jedoch die Aufenthaltsdauer des unterstützenden Familienmitglieds nicht überschreiten.
  • Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende gilt für die Dauer des Studiums und kann bei kürzeren Studienzeiten nicht länger als die Studiendauer erteilt werden. Für die Grund- und Sekundarschulbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis für jeweils 1 Jahr erteilt.
  • Die langfristige Aufenthaltserlaubnis wird unbefristet erteilt.
  • Die Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel wird für 30 Tage erteilt und kann maximal in 6-monatigen Abschnitten verlängert werden, wobei die Gesamtdauer 3 Jahre nicht überschreiten darf.
  • Aufenthaltserlaubnisse, die für touristische Zwecke, zur Behandlung oder durch den Erwerb von Immobilien erteilt werden, können für maximal 2 Jahre erteilt werden.
  • Die humanitäre Aufenthaltserlaubnis wird je nach Situation des Antragstellers in der Regel für 1 Jahr erteilt und wird durch die Genehmigung des Innenministeriums festgelegt.

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

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