Staatsangehörigkeits - und Ausländerrecht

Langfristige Aufenthaltserlaubnis (Dauerikamet)

Die langfristige Aufenthaltserlaubnis (Dauerikamet) ist in den Artikeln 42 bis 45 des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458 geregelt.

Darüber hinaus regelt Artikel 40 bis 43 der Verordnung über die Anwendung des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz die langfristige Aufenthaltserlaubnis.

Wer kann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis (Dauerikamet) erhalten?

Personen, die mindestens acht Jahre ununterbrochen in der Türkei mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis verbracht haben oder die die vom Ministerium festgelegten Kriterien erfüllen, haben die Möglichkeit, auf Antrag des Ministeriums von den Provinzgouverneuren eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Genehmigung erfolgt nach Zustimmung des Ministeriums.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Flüchtlingen, bedingten Flüchtlingen, Personen mit sekundärem Schutzstatus sowie Inhabern einer humanitären Aufenthaltserlaubnis und Personen mit temporärem Schutz kein Übergangsrecht zur Erlangung einer Langzeit-Aufenthaltserlaubnis gewährt wird. Es ist wichtig, dies bei der Betrachtung der rechtlichen Aspekte des Aufenthalts in der Türkei zu berücksichtigen.

Für wie viele Jahre kann eine langfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden?

Die langfristige Aufenthaltserlaubnis (Dauerikamet) in der Türkei zeichnet sich durch ihre Unbefristetheit aus. Anders als andere Aufenthaltsgenehmigungen, die möglicherweise an bestimmte Zeiträume gebunden sind, ermöglicht die Langzeit-Aufenthaltserlaubnis eine dauerhafte Anwesenheit im Land.

Diese Regelung richtet sich an ausländische Staatsangehörige, die entweder mindestens acht Jahre ununterbrochen in der Türkei mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis verbracht haben oder die die spezifischen Bedingungen erfüllen, die vom Ministerium festgelegt wurden. Die Unbefristetheit dieser Erlaubnis bietet eine gewisse Sicherheit und Stabilität für die Inhaber, die sich langfristig in der Türkei niederlassen möchten.

Voraussetzungen für eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis (Dauerikamet)?

Um eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen ausländische Staatsangehörige die in Artikel 43 des Gesetzes genannten Bedingungen erfüllen.

Die Voraussetzungen für eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis (Dauerikamet) sind unten aufgelistet:

  • Mindestens acht Jahre ununterbrochen mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei gelebt haben (Bei der Berechnung der ununterbrochenen acht Jahre werden die Hälfte der Aufenthaltserlaubnis für Studenten gemäß Artikel 38 des Gesetzes und die gesamte Dauer anderer Aufenthaltserlaubnisse berücksichtigt.)
  • In den letzten drei Jahren keine Sozialhilfe in Anspruch genommen haben.
  • Über ausreichendes und regelmäßiges Einkommen verfügen, um den eigenen Lebensunterhalt und gegebenenfalls den der Familie zu sichern.
  • Im Besitz einer gültigen Krankenversicherung sein.
  • Keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen (außer für diejenigen, die vom Rat für Migrationspolitik als geeignet erachtet werden)

Gründe für die Ablehnung, Aufhebung oder Nichtverlängerung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis

Unten sind die Gründe für die Ablehnung, Aufhebung oder Nichtverlangerung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis aufgelistet:

  • Erhebliche Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit: Wenn der Ausländer als ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit angesehen wird, kann dies zur Aufhebung der Langzeit-Aufenthaltserlaubnis führen.
  • Aufenthalt außerhalb der Türkei für mehr als ein Jahr aus Gründen außer Gesundheit, Bildung oder obligatorischem öffentlichen Dienst im Herkunftsland: Eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis wird aufgehoben, wenn der Ausländer ohne triftigen Grund für mehr als ein Jahr außerhalb der Türkei verweilt.

Die Aufhebung der Langzeit-Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die Provinzgouverneure. Personen, deren Langzeit-Aufenthaltserlaubnis aufgehoben wurde, können erneut Anträge stellen. Die Anträge werden im Ausland an den Konsulaten und im Inland an der Provinzregierung des Aufenthaltsortes des Ausländers persönlich oder gemäß den vom Generaldirektorat festgelegten Verfahren gestellt.

Für erneute Anträge wird nicht erneut die Bedingung einer ununterbrochenen achtjährigen Aufenthaltserlaubnis in der Türkei verlangt. Die Anträge werden bevorzugt bearbeitet und spätestens innerhalb eines Monats entschieden.

Personen, deren Langzeit-Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Aufenthalts außerhalb der Türkei von mehr als einem Jahr aufgehoben wurde, können erneut einen Antrag stellen, vorausgesetzt, der Grund für die Abwesenheit liegt nicht in Gesundheits-, Bildungs- oder Pflichtgründen im Herkunftsland.

Rechtsanwalt Mehmet Can CİVAN & Rechtsanwalt Ahmet EKİN

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