Immobilienrecht

Können Ausländer Immobilien in der Türkei kaufen?

Der Erwerb von Immobilien in der Türkei durch Ausländer basiert auf den Artikeln 35 und 36 des Gesetzes über das Eigentumsregister Nr. 2644. Mit Artikel 35 des Gesetzes Nr. 6302, wurde die Reziprozitätsbedingung für Personen ausländischer Staatsangehörigkeit aufgehoben, die in der Türkei Immobilien erwerben möchten.

Gemäß Artikel 35 des Eigentumsregistergesetzes können Bürger von 183 Ländern, die vom Präsidenten bestimmt wurden, ohne Reziprozitätsbedingung und unter Einhaltung gesetzlicher Beschränkungen Immobilien in der Türkei erwerben.

Welche Staatsangehörigen können in der Türkei Immobilien erwerben?

Viele Ausländer können in der Türkei Immobilien erwerben. Einige Länder, die unter Einhaltung gesetzlicher Beschränkungen Immobilien in der Türkei erwerben können, sind wie folgt aufgeführt:

  • Albanien
  • Argentinien
  • Aserbaidschan
  • Belgien
  • Brasilien
  • Bulgarien
  • Deutschland
  • Dominikanische Republik
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Georgien
  • Irak
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Kroatien
  • Libanon
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Monaco
  • Niederlande
  • Nordzypern
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Slowakei
  • Spanien
  • Südkorea
  • Tacikistan
  • Tunesien
  • Turkmenistan
  • USA
  • Vereinigte
  • Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich

Welche Staatsangehörigen können in der Türkei Immobilien erwerben?

Was sind die Grenzen für Ausänder beim Erwerb von Immobilien in der Türkei?

Obwohl es möglich ist, dass Staatsangehörige von 183 Ländern in der Türkei Immobilien erwerben können, gibt es einige Grenzen für den Erwerb von Immobilien, die wie folgt aufgeführt werden können:

  • Es ist erforderlich, Staatsangehöriger eines der vom Ministerrat festgelegten Länder zu sein.
  • Die Gesamtfläche der von einem ausländischen Staatsangehörigen erworbenen Immobilien darf die festgelegten Beschränkungen auf nationaler und Provinzebene nicht überschreiten. Allerdings darf die Gesamtfläche der Immobilien, die von Ausländer erworben werden können, selbst wenn sie sich in verschiedenen Städten befinden, 30 Hektar nicht überschreiten.
  • Vor dem Kauf von Immobilien durch Ausländer muss eine Genehmigung von den Militärbehörden in der Region eingeholt werden. Wenn sich die Immobilie in einer Sicherheitszone befindet, ist ein Verkauf an Ausländer nicht möglich.
  • Der Erwerb von Immobilien darf gemäß einem Beschluss des Ministerrats nicht eingeschränkt, gestoppt oder verboten sein.
  • Wenn die gekaufte Immobilie noch unbebaut ist, muss die Verpflichtung zur Projektentwicklung erfüllt werden.
  • Es ist nicht möglich für Staatsangehörige von Ländern, die an die Türkei angrenzen, Immobilien in türkischen Provinzen zu erwerben, die an ihr Heimatland angrenzen.
  • Ausländer können Immobilien im Verwaltungsbezirk erwerben, die bis zu 10% der Gesamtfläche des Bezirks ausmachen.

In welchen Städten dürfen Ausländer keine Immobilie erwerben?

Durch den Beschluss des Ministerrats vom 27. Oktober 2008 wurden die Provinzen Hatay, Kilis und Mardin als Gebiete festgelegt, in denen Ausländer kein Eigentum oder beschränkte dingliche Rechte erwerben können.

Das Verbot in diesen drei Städten zielt auf das öffentliche Interesse und die Sicherheit ab.

Welche Dokumente muss man beim Kauf von Immobilien vorlegen?

Ausländer müssen beim Kauf von Immobilien folgende Dokumente vorlegen:

  • Immobilienurkunde,
  • Ausweis oder Reisepass (einschließlich Übersetzung),
  • Einschätzungsurkunde der Immobilie von der Gemeinde,
  • Erdbebenversicherung (DASK)-Police,
  • Immobilienbewertungsbericht (innerhalb der letzten 3 Monate ausgestellt).
  • Wenn eine Partei kein Türkisch spricht, sind ein beeidigter Übersetzer und zwei Zeugen erforderlich.
  • Ein Foto des Verkäufers, zwei Fotos des Käufers (im Format 6×4)

Um Verluste im Zusammenhang mit Prozessen und Verfahren bezüglich des Ausländerrechts, ist es vorteilhaft sich von Anwälten beraten zu lassen, die auf das Ausländerrecht spezialisiert sind.

Als Anwaltskanzlei Ekin stehen wir Ihnen mit unserem disziplinierten und erfahrenen Team zur Seite. Sie können sich gerne an unser Team wenden, um jegliche Art von Rechtsverlust zu verhindern.

Av. Ezgi YÜCEL & Av. Ahmet EKİN

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