Immobilienrecht

Immobilienkauf in der Türkei für Ausländer

Die Bedingungen für den Erwerb von Immobilien durch ausländische Staatsangehörige in der Türkei sowie die damit verbundenen Regelungen sind ein äußerst relevantes und detailreiches Thema.

Nicht jedem Ausländer ist es gestattet, in der Türkei Immobilien zu erwerben; es existieren spezifische Einschränkungen. In diesem Artikel werden wir ausführlich erläutern, welche Aspekte Ausländer beachten sollten, wenn sie in der Türkei eine Immobilie erwerben möchten, welche Voraussetzungen für den Kauf gelten und welche gesetzlichen Restriktionen es gibt.

Es gibt zahlreiche Faktoren, die Ausländer berücksichtigen müssen, wenn sie in der Türkei Immobilien kaufen möchten. Fehler während des Kaufprozesses können sich nachteilig auswirken. Daher ist es ratsam, dass Ausländer sich dieser Herausforderungen bewusst sind und den Erwerb einer Immobilie unter der Begleitung eines erfahrenen Rechtsanwalts durchführen.

Die Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Türkei

Die Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Türkei

Es ist möglich, dass Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben können. Der Erwerb ist jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft, die in Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 geregelt sind.

Die Beschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer in der Türkei lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Es gibt Beschränkungen für Staatsangehörige der Länder, die Immobilien in der Türkei erwerben können. Wenn der Käufer eine natürliche Person ist, muss er die Staatsangehörigkeit eines Landes haben, deren Staatsangehörigkeit vom Präsidenten genehmigt wurde.
  • Die Gesamtfläche des erworbenen Grundstücks darf nicht mehr als 10% der Fläche des betreffenden Bezirks betragen.
  • Der Erwerb von Immobilien durch natürliche Personen ist auf 30 Hektar pro Person landesweit begrenzt, kann aber unter bestimmten Umständen auf bis zu 60 Hektar erweitert werden.
  • Juristische Personen außer Handelsgesellschaften dürfen keine Immobilieninvestitionen in der Türkei tätigen. Handelsgesellschaften können jedoch nach Vorlage ihres Projekts die Investition durchführen. Wenn die Immobilie später für andere als die Projektzwecke genutzt wird, kann das zuständige Ministerium die Liquidation der Immobilie veranlassen.
  • Ausländische Staatsangehörige dürfen keine Immobilien in militärischen Sperrgebieten und Sicherheitszonen erwerben oder mieten.

Zusätzlich zu diesen Beschränkungen hat der Präsident das Recht, weitere Einschränkungen und Bedingungen festzulegen, die im Interesse des Landes erforderlich sind. Diese Beschränkungen können auch ein vollständiges Verbot umfassen.

Es ist äußerst wichtig, sich an die genannten Beschränkungen zu halten. Ein Immobilienerwerb, der diesen Beschränkungen widerspricht, wird nicht anerkannt. Es ist ratsam, während des Erwerbsprozesses rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Beschränkungen beachtet werden.

Wichtige Aspekte beim Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei

Die Bedingungen für den Immobilienerwerb durch Ausländer in der Türkei sind von großer Bedeutung. Während dieses Prozesses gibt es einige wesentliche Aspekte, auf die geachtet werden muss.

  • Bevor Ausländer in der Türkei eine Immobilie kaufen, sollten sie prüfen, ob das Haus mit Hypotheken oder Pfandrechten belastet ist, die den Verkauf beeinträchtigen könnten. Der Erwerb einer belasteten Immobilie kann zu erheblichen rechtlichen Verlusten führen.
  • Wenn Ausländer den Kauf über eine Vermittlungsfirma abwickeln, ist die Zuverlässigkeit dieser Firma von entscheidender Bedeutung. Es wird dringend empfohlen, in dieser Angelegenheit rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen.
  • Es sollte die Bebauungssituation der zu erwerbenden Immobilie überprüft werden.
  • Die Vollmachten des Verkäufers und des Eigentümers der Immobilie müssen überprüft werden, um sicherzustellen, dass keine rechtswidrigen Vollmachten verwendet werden.
  • Im Falle von Streitigkeiten während des Kaufprozesses sollte ein Gerichtsverfahren in der Türkei eingeleitet werden, um die Streitigkeit beizulegen.
  • Vereinbarungen über den Kaufvertrag, die nur vor einem Notar getroffen werden, sind nicht ausreichend. Die erforderlichen offiziellen Verfahren müssen in den Grundbuchämtern entsprechend den Vorschriften durchgeführt werden.
  • Es ist nicht erforderlich, dass Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei haben, um Immobilien zu erwerben.
  • Nach der Antragstellung für den Immobilienerwerb in der Türkei kann der Antrag abgelehnt werden. In einem solchen Fall kann die betroffene Person einen Einspruch bei der Regionaldirektion des Grundbuchamtes einlegen.

Die erforderlichen Dokumente für Ausländer beim Erwerb von Immobilien

Die erforderlichen Dokumente für Ausländer beim Erwerb von Immobilien

Für Ausländer, die in der Türkei eine Immobilie erwerben möchten, ist zunächst ein Antrag erforderlich, der bei der Grundbuchbehörde eingereicht wird. Die erforderlichen Unterlagen für Anträge von natürlichen Personen umfassen:

  • Identitätsnachweis und Reisepass des Ausländers,
  • Schätzwertbescheinigung für die geplante Immobilie,
  • Pflichtversicherungsnachweis für Erdbebenrisiken, falls es sich um ein Wohn- oder Geschäftsgebäude handelt,
  • Grundbuchurkunde der Immobilie,
  • Fotos des Verkäufers und des Käufers,
  • Falls die Kaufabwicklung über eine im Ausland ausgestellte Vollmacht erfolgt, Original, beglaubigte Kopie und Übersetzung dieser Vollmacht.

Diese Dokumente sind erforderlich, um den Prozess des Immobilienerwerbs in der Türkei für ausländische Staatsangehörige zu beginnen.

Abschließende Hinweise für den Immobilienerwerb in der Türkei

Abschließend sollten Ausländer, die in der Türkei eine Immobilie erwerben möchten, die spezifischen Bedingungen, Einschränkungen und den Antragsprozess beachten. Dieser Prozess erfordert technische Expertise und Aufmerksamkeit für Details.

Um den Kauf ohne Probleme abzuschließen, ist es ratsam, sich durch jeden Schritt von einem Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"