Allgemeine Rechtsinformationen

Gründung einer Stiftung in der Türkei

Gründung einer Stiftung in der Türkei ist ein rechtlicher Prozess, der bestimmte Anforderungen und Verfahren umfasst. Stiftungen in der Türkei sind eine Form von rechtlichen Körperschaften, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, sondern einem gemeinnützigen Zweck dienen. Dieser Artikel beschreibt die wesentlichen Schritte und rechtlichen Anforderungen, die beim Gründungsprozess einer Stiftung in der Türkei beachtet werden müssen.

Gründung einer Stiftung in der Türkei: Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

In der Türkei wird die Gründung einer Stiftung durch das türkische Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu) geregelt, insbesondere in den §§ 101-112. Eine Stiftung ist eine juristische Person, die gegründet wird, um einen gemeinnützigen, kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen oder religiösen Zweck zu erfüllen.

Zweck der Stiftung

Der wichtigste Aspekt bei der Gründung einer Stiftung ist die Festlegung des Zwecks, für den die Stiftung eingerichtet wird. Dieser Zweck muss gemeinnützig und nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein. Die Stiftung kann eine Vielzahl von Zielen verfolgen, von der Unterstützung von Bildungsprojekten bis hin zur Förderung von Kunst und Kultur oder sozialen Dienstleistungen.

Gründung einer Stiftung in der Türkei
Gründung einer Stiftung in der Türkei

Gründer der Stiftung

Eine Stiftung in der Türkei kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Der Gründer muss nicht zwingend eine türkische Staatsbürgerschaft besitzen, aber es muss eine juristische Person oder eine Einzelperson sein, die in der Lage ist, als Gründer zu fungieren.

Erstellung der Stiftungsurkunde

Der nächste Schritt bei der Gründung einer Stiftung ist die Erstellung einer Stiftungsurkunde (Vekaletname). Diese Urkunde muss bestimmte Informationen enthalten, die für die Gründung und den Betrieb der Stiftung erforderlich sind. Zu den wesentlichen Punkten, die in der Urkunde geregelt werden müssen, gehören:

  • Name der Stiftung: Der Name der Stiftung muss eindeutig und unterscheidbar von anderen bestehenden Stiftungen oder Organisationen sein.
  • Stiftungszweck: Der Zweck der Stiftung muss klar und präzise definiert werden. Es muss sich um ein gemeinnütziges Ziel handeln.
    • Vermögenswerte der Stiftung: Das Anfangskapital der Stiftung, das zur Finanzierung des Betriebs verwendet wird, muss ebenfalls festgelegt werden. Dies kann in Form von Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten geschehen.
  • Verwaltung und Aufsicht: Es muss ein Verwaltungsrat (Yönetim Kurulu) bestimmt werden, der die Stiftung führt, sowie ein Aufsichtsrat (Denetim Kurulu), der die Finanzen und Tätigkeiten überwacht.

Einreichung der Stiftungsurkunde und Registrierung

Nach der Erstellung der Stiftungsurkunde muss diese bei einem Notar beglaubigt und anschließend beim Landgericht (Asliye Hukuk Mahkemesi) zur Registrierung eingereicht werden. Der Notar bestätigt die Echtheit der Unterschriften der Gründer und die Gültigkeit der Urkunde.

Der Antrag zur Gründung der Stiftung wird an das zuständige Landgericht gerichtet. Das Gericht prüft, ob die Stiftung den rechtlichen Anforderungen entspricht und ob der gemeinnützige Zweck im Einklang mit den türkischen Gesetzen steht. Das Gericht kann auch sicherstellen, dass die Satzung der Stiftung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.

Falls die Stiftung im Bereich sozialer Dienste oder öffentlicher Ordnung tätig wird, kann eine zusätzliche Genehmigung durch die zuständigen Ministerien erforderlich sein. In solchen Fällen prüft das Ministerium, ob die Stiftung mit den öffentlichen Interessen übereinstimmt.

Erlangung der Steuernummer und Bankkonto

Nachdem die Stiftung beim Gericht registriert ist, muss sie eine Steuernummer (Vergi Kimlik Numarası) beim Finanzamt (Vergi Dairesi) beantragen. Diese Steuernummer ist notwendig, um rechtliche Transaktionen durchführen zu können, insbesondere um steuerliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Außerdem muss die Stiftung ein Bankkonto eröffnen, um die finanziellen Mittel der Stiftung zu verwalten und regelmäßig Spenden oder andere Einnahmen zu erhalten. Die Stiftung kann in der Türkei ein Konto bei jeder Bank eröffnen, jedoch muss sie die Steuernummer und die Gründungsurkunde vorlegen.

Eintragung im Stiftungsregister

Die Stiftung muss nach der Genehmigung durch das Landgericht auch im Stiftungsregister (Vakiflar Müdürlüğü) eingetragen werden. Dieses Register wird von den lokalen Stiftungsbehörden geführt und enthält eine detaillierte Liste aller in der Türkei registrierten Stiftungen. Die Registrierung im Stiftungsregister ist ein weiterer Schritt, der erforderlich ist, um die Stiftung offiziell als juristische Person anzuerkennen.

Eröffnung des Geschäftsbetriebs

Nach Abschluss der Registrierung und der erforderlichen Genehmigungen kann die Stiftung mit ihrer Arbeit beginnen. Sie muss regelmäßig Buchführung betreiben und jährliche Finanzberichte vorlegen, die von einem externen Prüfer (denetçi) geprüft werden. Dies ist besonders wichtig, um die Transparenz und die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu gewährleisten, da Stiftungen in der Türkei strengen Kontrollen unterliegen.

Gemeinnützige Stiftungen in der Türkei können von bestimmten steuerlichen Vorteilen profitieren, einschließlich der Steuerbefreiung für Einkünfte, die aus ihren gemeinnützigen Aktivitäten erzielt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Stiftung regelmäßig die Anforderungen des Finanzministeriums erfüllt und ihre Aktivitäten ordnungsgemäß dokumentiert.

Eröffnung des Geschäftsbetriebs

Aufsicht und Kontrolle der Stiftung

Stiftungen in der Türkei unterliegen einer kontinuierlichen Überwachung durch das Innenministerium (İçişleri Bakanlığı) sowie durch andere staatliche Aufsichtsbehörden. Diese stellen sicher, dass die Stiftung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften arbeitet und dass sie den festgelegten gemeinnützigen Zwecken dient. Bei der Prüfung werden unter anderem die jährlichen Finanzberichte und die Aktivitäten der Stiftung geprüft.

Sollte die Stiftung ihre Ziele nicht verfolgen oder gegen geltendes Recht verstoßen, kann das Ministerium für Inneres die Stiftung auflösen oder Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Auflösung der Stiftung

Falls die Stiftung ihre Zwecke nicht mehr erfüllen kann oder wenn der Zweck nicht mehr erreicht werden kann, kann sie gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches aufgelöst werden. Die Auflösung erfolgt in der Regel auf Antrag der zuständigen Behörden oder der Gründer und erfordert die Zustimmung des zuständigen Gerichts.

Im Falle einer Auflösung wird das verbleibende Vermögen der Stiftung an eine andere gemeinnützige Organisation oder an die staatlichen Stellen abgeführt, sofern dies in der Satzung der Stiftung vorgesehen ist.

Fazit

Die Gründung einer Stiftung in der Türkei ist ein rechtlich strukturierter Prozess, der bestimmte Anforderungen erfüllt. Es ist unerlässlich, dass sowohl Gründer als auch die Verwaltungsorgane der Stiftung die rechtlichen Bestimmungen genau befolgen und sich über alle steuerlichen und operativen Anforderungen im Klaren sind.

Der Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts, der mit dem türkischen Stiftungsrecht vertraut ist, kann dabei helfen, den Prozess effizient zu gestalten und alle erforderlichen rechtlichen Schritte korrekt umzusetzen.

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

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