Einfuhr von Autos aus dem Ausland in die Türkei
Die Einfuhr von Autos aus dem Ausland und die neuesten Entwicklungen in der Steuergesetzgebung in der Türkei sind Themen, die viele Menschen interessieren. Hier können Sie allgemeine Informationen darüber erhalten, wie man ein Auto aus dem Ausland kauft, welche Bedingungen für die Einfuhr des Fahrzeugs in die Türkei gelten und aus welchen Ländern Autos importiert werden können.
Bedingungen für die Einfuhr von Autos in die Türkei
Für die Einfuhr eines Autos aus dem Ausland müssen einige bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Um in der Türkei ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen zu dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Einfuhrgenehmigung und Einfuhrerklärung
Bevor das Fahrzeug in die Türkei gebracht wird, muss eine Meldung an das türkische Ministerium für Zoll und Handel erfolgen. Diese Benachrichtigung enthält Details wie Marke, Modell, Seriennummer, Motor und Fahrgestellnummer des Fahrzeugs.
Zölle und andere Steuern
Bei der Einfuhr des aus dem Ausland mitgebrachten Fahrzeugs in die Türkei müssen Zölle entrichtet werden. Die Zollgebühren können je nach Wert und Eigenschaften des Fahrzeugs variieren. Andere Steuern wie die Mehrwertsteuer (VAT) und die Sonderverbrauchssteuer (SCT) müssen ebenfalls gezahlt werden.
Technische Dokumente und Inspektion
In die Türkei gebrachte Fahrzeuge müssen über bestimmte technische Dokumente verfügen und den Verkehrs- und Sicherheitsstandards in der Türkei entsprechen. Aus diesem Grund muss der Fahrzeughalter die Inspektionsverfahren der technischen Inspektionsinstitute in der Türkei abschließen.
Verkehrsversicherung
Aus dem Ausland mitgebrachte Fahrzeuge müssen über eine in der Türkei gültige obligatorische Verkehrsversicherung verfügen. Diese Versicherung ist erforderlich, damit das Fahrzeug legal fahrbereit ist. Darüber hinaus sollte eine Auskunft darüber eingeholt werden, ob die im Ausland gültige Kfz-Versicherung auch in der Türkei gültig ist.
Es ist wichtig, die bei der Einfuhr eines Autos aus dem Ausland festgelegten Bedingungen zu erfüllen, die Steuergesetze einzuhalten und die erforderlichen Verfahren einzuhalten. Auf diese Weise können Sie Ihr Fahrzeug aus dem Ausland in die Türkei bringen und legal auf die Straße bringen.
Wer kann ein Auto aus dem Ausland mitbringen?
Im Zusammenhang mit dem Import von Autos aus dem Ausland müssen Personen, denen die Erlaubnis erteilt wird, innerhalb eines Jahres mindestens 185 Tage im Ausland verbracht haben. Es darf keine einzige Tag der vorgeschriebenen Frist fehlen, da dies ein Hindernis für den Fahrzeugimport darstellen würde.
Die genannte Zeit muss nicht ununterbrochen sein. Allerdings muss diese Zeit mit einer Aufenthaltsgenehmigung in einem ausländischen Land verbracht worden sein, und das Auto muss in den Aufzeichnungen dieses Landes auf denselben Namen registriert sein. Personen, die in EU-Ländern leben, können jedoch Fahrzeuge, die in anderen EU-Ländern registriert sind, in ihr Wohnsitzland importieren.
Wenn Sie ein Auto aus dem Ausland in die Türkei bringen, ist zu beachten, dass das Fahrzeug von seinem Besitzer mitgebracht wird. Sollte eine andere Person das Mitbringen benötigen, ist dies nur mit einer Vollmacht möglich. Bei der Mitnahme eines Autos aus dem Ausland durch einen Bevollmächtigten müssen alle relevanten Dokumente während der Fahrt im Fahrzeug aufbewahrt und am Zolleingang vorgelegt werden.
Die Person, die das Fahrzeug durch einen Bevollmächtigten bringt, muss die gleichen Bedingungen erfüllen wie der Fahrzeughalter. Auf diese Weise kann nur der Besitzer des in das Land einreisenden Fahrzeugs es nutzen und hat das Recht, es innerhalb des Landes für 2 Jahre zu nutzen. Nach Ablauf der Zweijahresfrist muss der Fahrzeughalter das Land wieder verlassen und dabei mindestens 185 Tage im Jahr im Ausland verbringen. Gelingt dies nicht, wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen. Gegen diejenigen, die sich anders verhalten, drohen sehr schwere strafrechtliche Sanktionen.
Können Ausländer die im Ausland arbeiten ein Auto mitbringen?
Es gibt einige Bedingungen für im Ausland arbeitende Personen, um ein Auto in die Türkei zu bringen. Die Person muss ihren Wohnsitz im Ausland haben und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Um sich im Ausland aufzuhalten, muss man sich im letzten Jahr mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben. Dies muss nicht konstant sein. Wer vorübergehend auf Schiffen, auf Baustellen arbeitet oder in Hotels übernachtet, gilt nicht als Inländer.
Das von der Person mitgebrachte Fahrzeug muss im Ausland auf ihren Namen zugelassen sein. Die Mitnahme eines auf einen anderen Namen zugelassenen Fahrzeugs ist nicht möglich. Außerdem müssen eine Rechnung und Zolldokumente vorhanden sein. Auf den Preis des Fahrzeugs, der außerhalb des Steuerbereichs liegt, müssen SCT und Mehrwertsteuer gezahlt werden.
Die Person muss das von ihr mitgebrachte Fahrzeug in der Türkei anmelden und ein Nummernschild erhalten. Für das Kennzeichenverfahren muss das Fahrzeug vom Zoll abtransportiert werden. Personen, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, können ein Auto aus dem Ausland mitbringen. Allerdings können sie diese Fahrzeuge in der Türkei nur 2 Jahre lang nutzen. Nach Ablauf von 2 Jahren müssen sie die Fahrzeuge entweder in der Türkei verkaufen oder ins Ausland zurückbringen.
Kann ein aus dem Ausland mitgebrachtes Auto verkauft werden?
Aus dem Ausland mitgebrachte Autos können in der Türkei verkauft werden. Dieser Vorgang unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen und es müssen rechtliche Verfahren eingehalten werden. Wer in der Türkei Autos verkaufen möchte, muss im Allgemeinen über ein Netzwerk autorisierter Händler oder Händler verfügen.
Autorisierte Händler unterstützen Sie dabei, Ihr Fahrzeug in die Türkei zu bringen und zu registrieren. Es ist sicherer und rechtlich angemessen, Ihr Fahrzeug über einen autorisierten Händler zu verkaufen, nachdem Sie die Zollverfahren abgeschlossen und es in die Türkei gebracht haben.
Autos aus dem Ausland zollfrei einzuführen
Den unten aufgeführten Personen ist es möglich, ein Fahrzeug zollfrei mitzuführen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings ist zu beachten, dass auch in diesem Fall SCT und Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
- Personen, die später die türkische Staatsbürgerschaft erwarben und sich in der Türkei niederließen, um dort zu leben,
- Personen, die seit 2 Jahren außerhalb der Türkei leben und sich wieder in der Türkei niederlassen werden,
- Von der Türkei im Ausland ernannte Beamte,
- Im Falle des Todes eines im Ausland lebenden Bürgers der Republik Türkei können dessen Erben das ihm gehörende Fahrzeug zollfrei mitbringen.
Rechtsanwalt Mehmet Can CİVAN & Rechtsanwalt Ahmet EKİN
wie kann ein , in der turkei registierte, Firma, ein neue auto aus China importieren und welche voraussetzung es gibt, was das alles kosten?