Staatsangehörigkeits - und Ausländerrecht

6 Arten von Aufenthaltsgenehmigungen in der Türkei

In der Türkei gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer, je nach den Hauptgründen für ihren Aufenthalt.

Das Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz regelt sechs Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis
  • Familienaufenthaltserlaubnis
  • Studentenaufenthaltserlaubnis
  • Langfristige Aufenthaltserlaubnis
  • Humanitäre Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel

Für jede dieser Aufenthaltserlaubnisarten gibt es spezifische Antragsberechtigte, Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, sowie Bestimmungen über die Ablehnung, den Widerruf oder die Nichtverlängerung von Aufenthaltserlaubnisanträgen.

Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis kann im Vergleich zu anderen Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) aus allgemeineren Gründen beantragt werden. Daher ist die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis eine inklusive Art von Aufenthaltserlaubnis, die von vielen Ausländern leicht erhalten werden kann.

Wer Bekommt Eine Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis?

Eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis kann in jedem Fall für maximal zwei Jahre ausgestellt werden, außer für die beiden unten genannten Fälle.

Personen, für die eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann, werden gemäß Artikel 31 des YUKK wie folgt definiert:

  • Ausländer, die zu wissenschaftlichen Forschungszwecken einreisen (Beim Antrag muss auch eine Genehmigung zur wissenschaftlichen Forschung vorgelegt werden.)
  • Ausländer, die Immobilien in der Türkei besitzen.
  • Ausländer, die Handelsbeziehungen oder Geschäfte aufbauen wollen.
  • Ausländer, die an der berufsbegleitenden Fortbildung teilnehmen (Es sind Unterlagen einzureichen, aus denen hervorgeht, wer die Fortbildung durchführt und wie lange diese dauert.)
  • Ausländer, die zu Bildungs- oder ähnlichen Zwecken im Rahmen von Vereinbarungen oder Studentenaustauschprogrammen, an denen die Türkei beteiligt ist, einreisen (Die Dauer der zu erteilenden Genehmigung entspricht der Dauer der Ausbildung.)
  • Ausländer, die sich zu touristischen Zwecken aufhalten.
  • Ausländer, die eine Behandlung erhalten, sofern sie nicht an einer der Krankheiten leiden, die als Gefahr für die öffentliche Gesundheit gelten.
  • Ausländer, die aufgrund der Anfragen oder Entscheidungen der Justiz- oder Verwaltungsbehörden in der Türkei bleiben müssen.
  • Ausländer, die Türkisch-Lernkurse besuchen (Dieser Kurs muss vom Ministerium für nationale Bildung genehmigt sein.)
  • Ausländer, die über öffentliche Einrichtungen an Bildung, Forschung, Praktika und Kursen in der Türkei teilnehmen.
  • Ausländer, die ihre Hochschulausbildung in der Türkei abgeschlossen haben und sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschlussdatum bewerben.
  • Diejenigen, die nicht in der Türkei arbeiten, aber in dem vom Ministerrat festzulegenden Umfang und Betrag investieren, sowie ihre ausländischen Ehepartner und ihre minderjährigen oder unterhaltsberechtigten ausländischen Kinder.
  • Ausländer, die Staatsbürger der Türkischen Republik Nordzypern sind können eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Erforderliche Unterlagen für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Die Gründe für die Beantragung einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis sind unterschiedlich. Daher können für jede Antragsart separate Dokumente erforderlich sein.

Für alle Arten von kurzfristigen Aufenthaltstiteln gelten jedoch nach wie vor einheitliche erforderliche Dokumente.

Erforderliche Unterlagen für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis sind wie folgt:

  • Antragsformular für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis,
  • Krankenversicherung,
  • Erklärung zu den finanziellen Mitteln,
  • Original und Fotokopie des Reisepasses oder eines gleichwertigen Dokuments,
  • biometrisches Foto.

Erforderliche Unterlagen für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis

Gründe für die Ablehnung, Aufhebung oder Nichtverlängerung der kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis

In folgenden Fällen wird eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt; wenn sie erteilt wird, wird sie widerrufen und abgelaufene werden nicht verlängert (Artikel 33):

  • Nicht Vorlegen der erforderlichen Informationen und Unterlagen für die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis.
  • Einer der Ausländer zu sein, denen die Einreise in die Türkei nicht gestattet ist (Personen, denen die Einreise in die Türkei nicht gestattet ist, werden im Artikel 7 des gleichen Gesetzes aufgeführt.)
  • Nicht über angemessene Unterkunftsbedingungen gemäß den allgemeinen Gesundheits- und Sicherheitsstandards verfügen.
  • Trotz Aufforderung keine Strafregisterauskunft vorlegen.
  • Keine Informationen zur Adresse in der Türkei angeben, an der die Person bleiben wird.
  • Feststellung, dass die Aufenthaltserlaubnis für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendet wurde.
  • Vorliegen eines gültigen Einreiseverbots oder einer Entscheidung zur Abschiebung aus der Türkei.

Aufenthaltserlaubnis für Familien

Der Staat gewährt Ausländern kein absolutes Recht auf Familienzusammenführung. Jedoch wird unter bestimmten Bedingungen Familienangehörigen das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Rahmen der Familienzusammenführung eingeräumt.

In der türkischen Rechtsordnung wird die Familienzusammenführung durch die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Ausländern ermöglicht. Türkische Staatsbürger, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis und Inhaber des sekundären Schutzstatus sowie Flüchtlinge können Familienzusammenführung beantragen für:

  • den ausländischen Ehepartner,
  • den nicht volljährigen ausländischen Kindern des Ehepartners oder der Person selbst,
  • den ausländischen Kindern des Ehepartners oder der Person.

Die Aufenthaltsgenehmigung für Familienzusammenführung wird jedes Mal für maximal drei Jahre erteilt. Die Dauer der Familienzusammenführung darf in keinem Fall die Dauer der Aufenthaltserlaubnis des unterstützenden Familienmitglieds überschreiten.

Aufenthaltsgenehmigung für Studenten

Die Regelungen für den Aufenthalt von ausländischen Studierenden in der Türkei betreffen die Studentenresidenz. Die Aufenthaltsgenehmigung für Studenten wird folgenden Personen gewährt:

  • Ausländer, die in der Türkei die Grund- und Mittelschulbildung absolvieren und keine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige besitzen.
  • Ausländer, die an einer Hochschule in der Türkei Studiengänge auf den Stufen der Berufsfachschule, des Bachelor- und Masterstudiums absolvieren. Die Aufenthaltserlaubnis wird während der gesamten Studiendauer gewährt.

Erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis als Student

Die erforderlichen Dokumente für die Aufenthaltserlaubnis für Studenten sind:

  • Antragsformular für die kurzfristige Aufenthaltserlaubnis.
  • Finanzielle Erklärung.
  • Original und Kopie des Reisepasses oder eines gleichwertigen Dokuments.
  • Biometrisches Foto.
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.

Erforderliche Unterlagen für die Aufenthaltserlaubnis als Student

Wie Bekommt Man Eine Langfristige Aufenthaltsgenehmigung?

Der Staat erleichtert Ausländern, die lange Zeit in seinem Land leben, den Zugang zu verschiedenen Rechten wie Einreise, Aufenthalt und Arbeit, indem er davon ausgeht, dass sie sich während dieser Zeit gut integriert haben.

In der türkischen Rechtsordnung werden Ausländern, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für eine bestimmte Zeit in der Türkei gelebt haben, eine Langzeit-Aufenthaltserlaubnis und damit verbundene Rechte gewährt.

Die Langzeit-Aufenthaltserlaubnis wird Ausländern gewährt, die entweder mindestens 8 Jahre ununterbrochen in der Türkei gelebt haben oder die die vom Ministerium festgelegten Bedingungen erfüllen. Nach Genehmigung durch das Ministerium wird von den Provinzbehörden eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.

Es wird kein Übergangsrecht zur Langzeit-Aufenthaltserlaubnis für folgende Personen gewährt:

  • Flüchtlinge,
  • Bedingte Flüchtlinge,
  • Personen mit sekundärem Schutzstatus,
  • Personen mit humanitärer Aufenthaltsgenehmigung,
  • Personen, die vorübergehenden Schutz erhalten.

Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen

In einigen besonderen Fällen kann im Unterschied zu anderen Aufenthaltsgenehmigungen die Aufenthaltserlaubnis nicht auf Anfrage, sondern von der Verwaltung eigenständig erteilt werden. Eine dieser besonderen Situationen ist die humanitäre Aufenthaltserlaubnis.

Die andere ist die Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel. Bei der Ausstellung solcher Genehmigungen spielen Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und der schützende Ansatz der Türkei gegenüber Ausländern, die aus humanitären Gründen ihre Heimatländer verlassen müssen, eine entscheidende Rolle.

  • Wenn das Wohl des Kindes auf dem Spiel steht,
  • Wenn Ausländern die Ausreise aus der Türkei nicht gestattet werden kann, obwohl ein Einreiseverbot oder eine Abschiebung für sie ergangen ist, oder wenn eine Ausreise aus der Türkei nicht als sinnvoll oder möglich erachtet wird,
  • Wenn für den Ausländer keine Abschiebungsentscheidung getroffen wird,
  • Während des Prozesses der Rückführung des Antragstellers in das Erstasylland oder einen sicheren Drittstaat,
  • In außergewöhnlichen Situationen,
  • Ausländer, denen aus dringenden Gründen oder zum Schutz der Interessen des Landes, der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit die Einreise und der Aufenthalt in der Türkei gestattet werden müssen,

haben aufgrund ihrer Situation, die dies verhindert, keine Möglichkeit, eine der anderen Aufenthaltsgenehmigungen zu erhalten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen können von den Gouverneursämtern ausgestellt und verlängert werden, sofern sie auf die vom Ministerium festgelegten Zeiträume und mit Genehmigung der Generaldirektion für Migrationsamt begrenzt sind.

Aufenthaltsgenehmigung für Opfer von Menschenhandel

Gemäß dem Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (YYUK), das parallel zu internationalen Abkommen erstellt wurde, wird diese Genehmigung von den Provinzbehörden für Ausländer erteilt, die Opfer von Menschenhandel sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie Opfer sind.

Diese Genehmigung wird Ausländern erteilt, damit sie sich von den Auswirkungen ihrer Situation befreien können und die Möglichkeit haben, zu entscheiden, ob sie mit den Behörden zusammenarbeiten möchten.

Die Aufenthaltserlaubnis für Opfer von Menschenhandel wird von den Provinzbehörden befristet ausgestellt, und die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 30 Tage. Die ausgestellten Aufenthaltserlaubnisse für Opfer von Menschenhandel können höchstens alle sechs Monate verlängert werden, jedoch darf die Gesamtdauer dieser Verlängerungen drei Jahre nicht überschreiten.

Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind

Eigentlich gehört die Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner von türkischen Staatsbürgern zur Kategorie der Familienaufenthaltserlaubnis. Mit dieser Art der Erlaubnis soll die Erhaltung der Familienzusammenführung und, falls vorhanden, das Wohl der Kinder gewährleistet werden. Personen, die im Artikel 28 des Gesetzes Nr. 5901 genannt sind, sowie Ausländer mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, Flüchtlinge und Personen mit sekundärem Schutzstatus können die Aufenthaltserlaubnis für die folgenden Angehörigen beantragen:

  • Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
  • Nicht volljährige Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit des Ehepartners oder der Person selbst,
  • Abhängige Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit der Person oder des Ehepartners.

Diese Personen können entweder für sich selbst oder für ihre gemeinsamen Kinder sowie nur für die Kinder des Ehepartners eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Als Anwaltskanzlei Ekin können Sie sich an uns wenden, damit wir Ihre Fälle mit unserem fachkundigen Anwaltsteam weiterverfolgen können

Rechtsanwalt Mehmet Can CİVAN & Rechtsanwalt Ahmet EKİN

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"