Staatsangehörigkeits - und Ausländerrecht

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe ist ein rechtlicher Prozess, der es einem ausländischen Ehepartner ermöglicht, die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen, sofern bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Möglichkeiten, die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen, sind im Gesetz Nr. 5901 über die türkische Staatsbürgerschaft festgelegt. Gemäß Artikel 5 mit dem Titel „Erwerbsarten der türkischen Staatsbürgerschaft“ kann die türkische Staatsbürgerschaft entweder durch Geburt oder später erworben werden.

Der spätere Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft unterteilt sich in zwei Kategorien: die ursprüngliche und die nachträgliche Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft. Dieser Artikel behandelt rechtliche Informationen zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat, eine der Möglichkeiten des nachträglichen Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft.

Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe: Voraussetzungen

Türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat: Voraussetzungen

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe setzt voraus, dass die Ehe mindestens drei Jahre bestanden hat, der Antragsteller in der Türkei lebt und keine strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen, die gegen die Staatsbürgerschaftsgewährung sprechen.

Mit dem Gesetz Nr. 5901, das im Jahr 2009 verabschiedet wurde, wurde der Prozess zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat festgelegt.

Gemäß Artikel 16 des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsbürgerschaft:

“(1) Die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger führt nicht automatisch zur türkischen Staatsbürgerschaft. Ausländische Staatsangehörige, die jedoch seit mindestens drei Jahren mit einem türkischen Staatsbürger verheiratet sind und die Ehe weiterhin besteht, können einen Antrag auf Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft stellen. Die Antragsteller müssen folgende Bedingungen erfüllen:

a) Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft,

b) Keine Handlungen, die im Widerspruch zur Ehe stehen,

c) Keine Umstände, die die nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung beeinträchtigen würden.

(2) Bei Auflösung der Ehe aufgrund des Todes des türkischen Staatsbürgers sind die Bedingungen gemäß Absatz (a) des ersten Absatzes nicht erforderlich.

(3) Ausländische Staatsangehörige, die durch die Heirat die türkische Staatsbürgerschaft erwerben, behalten diese bei, wenn die Ehe in gutem Glauben geschlossen wurde, auch wenn später die Nichtigkeit der Ehe festgestellt wird.“

Zusätzlich ist in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung zur Anwendung des Türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes festgelegt, dass Anträge von Personen, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder eine strafrechtliche Verurteilung läuft oder die inhaftiert sind, nicht akzeptiert werden. Mit anderen Worten, Personen, gegen die ein offenes Strafverfahren oder eine Strafsache läuft oder die inhaftiert oder verurteilt sind, können die türkische Staatsbürgerschaft nicht durch Heirat erwerben.

Gemäß diesen gesetzlichen Bestimmungen sind die Voraussetzungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat wie folgt festgelegt:

Mindestens 3 Jahre Dauer der Ehe

Eine der Bedingungen für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat ist, dass die Ehe mit einem türkischen Staatsbürger mindestens 3 Jahre dauern muss.

Diese Anforderung ist in Artikel 16 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 5901 festgelegt. Daher ist deutlich, dass eine Heirat mit einem türkischen Staatsbürger nicht automatisch zur türkischen Staatsbürgerschaft führt. Es wird explizit gefordert, dass die Ehe mindestens 3 Jahre lang bestanden haben muss.

Zusammenleben in ehelicher Gemeinschaft

Für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat ist auch das Erfordernis des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft zu erfüllen. Diese Bedingung wird vom Ministerium geprüft, während die Überprüfung durch die örtliche Polizeidirektion erfolgt.

Sollte der ausländische Antragsteller die anderen Kriterien erfüllen und sein türkischer Staatsbürger-Ehepartner während des Antragsprozesses sterben, ist der Nachweis des Zusammenlebens in ehelicher Gemeinschaft nicht mehr erforderlich.

Keine Handlungen, die der Ehe widersprechen

Ausländer, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erlangen möchten, sollten sicherstellen, dass ihre Aktivitäten nicht im Widerspruch zur Ehe stehen. Dies schließt Handlungen wie Prostitution oder die Vermittlung von Prostitution ein.

Erforderliche Dokumente für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe erfordert die Vorlage bestimmter Dokumente, wie beispielsweise einer gültigen Heiratsurkunde, eines gültigen Reisepasses, eines Nachweises über die Eheschließung und eventuell zusätzlicher Unterlagen, die von der zuständigen Behörde verlangt werden.

Diese Dokumente sind entscheidend für den Antragsprozess, um die türkische Staatsbürgerschaft durch Eheschließung zu erlangen:

  • Staatsbürgerschaftsantragsformular, das auf der Website der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten verfügbar ist
  • Notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses oder des Staatenlosigkeitszertifikats ins Türkische
  • Notariell beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde ins Türkische
  • Nachweis der türkischen Staatsbürgerschaft des Ehepartners
  • Kopie des Heiratsregisters
  • Zwei biometrische Passfotos, die innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurden
  • Quittung über die Zahlung der Gebühr für den Staatsbürgerschaftsantrag
  • Falls der Antragsteller seinen Wohnsitz in der Türkei hat, eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Beglaubigte Kopie eines rechtskräftigen Gerichtsurteils, falls der Antragsteller wegen einer Straftat verurteilt wurde

Wie und wo beantrage ich die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Wie und wo beantrage ich die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat?

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe kann durch die Einreichung eines Antrags bei der zuständigen türkischen Behörde, in der Regel dem zuständigen Standesamt oder der türkischen Auslandsvertretung, beantragt werden.

Die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat kann sowohl im Inland als auch im Ausland erfolgen. Im Inland wird der Antrag bei der Provinzregierung eingereicht, während er im Ausland bei den diplomatischen Vertretungen gestellt wird.

Die Antragstellung kann persönlich oder durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Anträge von Personen ohne Unterscheidungsvermögen oder Minderjährige werden von ihren Eltern oder Vormündern gestellt.

Wie lange dauert es, die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erhalten?

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe dauert in der Regel mehrere Monate, wobei die genaue Dauer von verschiedenen Faktoren abhängt, wie der Bearbeitungszeit der Behörden und der Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen.

Die Dauer, um die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erhalten, kann variieren. In der Regel dauert der Prozess mehrere Monate, abhängig von der Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Verliert man die türkische Staatsbürgerschaft, wenn der Ehepartner nach Erhalt durch Heirat stirbt?

Der Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Ehe führt nicht automatisch zum Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft, falls der Ehepartner nach Erhalt der Staatsbürgerschaft stirbt, es sei denn, es bestehen weitere spezifische rechtliche Regelungen oder Umstände.

Nachdem ein ausländischer Ehepartner die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erlangt hat, bleibt dieses Recht erhalten, auch wenn der türkische Ehepartner verstirbt. Mit anderen Worten, die türkische Staatsbürgerschaft geht nicht verloren.

Wenn die Ehe durch ein Gericht für nichtig erklärt wird, behalten ausländische Staatsbürger, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Heirat erlangt haben und dabei in gutem Glauben waren, ihre Staatsbürgerschaft.

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

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