Allgemeine Rechtsinformationen

Erdbebensversicherung in der Türkei (DASK)

Die Erdbebensversicherung (DASK) ist eine obligatorische Versicherung in der Türkei, die den Schutz von Gebäuden vor Erdbebenschäden gewährleistet. Sie wurde ins Leben gerufen, um die finanziellen Folgen von Erdbeben zu minimieren und eine schnelle Wiederherstellung der betroffenen Gebiete zu ermöglichen.

Die DASK deckt Schäden ab, die durch Erdbeben an Wohngebäuden und deren fest verbauten Elementen entstehen. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass alle Gebäudeeigentümer einen finanziellen Schutz haben. Dabei sind die Kosten und der Deckungsumfang von DASK vorab festgelegt, sodass die versicherten Personen im Falle eines Erdbebens von einer Entschädigung profitieren können.

Es ist wichtig zu beachten, dass die DASK keine Schäden abdeckt, die durch andere Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Stürme verursacht werden. Die obligatorische Erdbebenversicherung bietet finanziellen Schutz vor den Risiken von Erdbeben sowie von durch Erdbeben verursachten Bränden, Erdrutschen und Tsunamis.

erdbebensversicherung in der türkei (dask)

Was bringt die Erdbebenversicherung?

Die DASK verfolgt den Ansatz „Das Erdbeben wird kommen, das Leben geht weiter“ und zielt darauf ab, den Bürgern nach einem Erdbeben zu ermöglichen, ihr Leben ohne große Erschwernisse fortzusetzen und dabei wieder sicher zu leben.

Mit der obligatorischen Erdbebenversicherung bietet die DASK den versicherten Eigentümern von Wohngebäuden finanziellen Schutz vor den Risiken von Erdbeben sowie von durch Erdbeben verursachten Bränden, Erdrutschen und Tsunamis. Egal, ob das Gebäude unbewohnbar oder teilweise beschädigt ist, DASK sorgt für eine schnelle Entschädigung, um das Leben schnell wieder in den Normalzustand zu versetzen.

DASK zielt darauf ab, die Verbreitung der obligatorischen Erdbebenversicherung landesweit zu erhöhen, indem es mit Versicherungsgesellschaften zusammenarbeitet und ein Vertriebsnetz über Agenturen und Bankfilialen aufbaut. Durch die Anwendung niedriger Prämienkosten möchte DASK es jedem ermöglichen, diese Versicherung zu haben.

Wie wird die Schadensfeststellung durchgeführt?

Die Schadensfeststellung ist der Prozess, bei dem nach Naturkatastrophen wie Erdbeben ein technisches Team aus Architekten und Ingenieuren zusammenarbeitet, um den Schaden zu beobachten und zu bewerten, den das Erdbeben am Gebäude verursacht hat. Dabei wird der Schaden in Kategorien wie „keine Schäden“, „geringe Schäden“, „mittlere Schäden“ und „schwere Schäden/totaler Verlust“ eingeteilt.

Die Schadensfeststellung von Gebäuden wird vom Ministerium für Umwelt und Urbanisierung organisiert und staatlich durchgeführt.

Nach der Bildung von Schadensfeststellungsteams aus Ingenieuren und Architekten durch die Generaldirektion für Bauwesen des Ministeriums beginnt dieses Team, die Gebäude in den betroffenen Städten oder Regionen zu untersuchen, in denen die Naturkatastrophe stattgefunden hat.

Wie wird die Schadensabfrage durchgeführt?

Nach Abschluss der Schadensfeststellung können die Bürger ihre Adresse und Identifikationsnummer eingeben, um über e-Devlet (das türkische Online-Portal der öffentlichen Verwaltung) den Schaden an ihrem Haus einzusehen und Informationen zu dem Thema zu erhalten.

Für die Schadensfeststellung müssen offizielle Anträge beim Ministerium für Umwelt und Urbanisierung gestellt werden, während diejenigen, die versichert sind, sich an die Naturkatastrophen-Versicherungsinstitution (DASK) wenden müssen, um eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten.

Welche Unterlagen sind für den DASK-Antrag erforderlich?

Bevor Sie einen Antrag auf DASK stellen, sollten Sie sich über die erforderlichen Unterlagen informieren und diese vollständig vorbereiten. Es ist wichtig, dass alle Dokumente und Informationen korrekt angegeben werden. Andernfalls liegt die Verantwortung für mögliche finanzielle Verluste beim Versicherten.

Die benötigten Dokumente und Informationen für den DASK-Antrag sind wie folgt:

Angaben des Versicherten:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Mobiltelefonnummer
  • Personalausweisnummer
  • Steuernummer (für juristische Personen)

Angaben zum versicherten Gebäude:

  • Adresse des Gebäudes
  • Grundbuchinformationen
  • Baujahr
  • Bauweise
  • Gesamtzahl der Etagen
  • Schadenstatus

Angaben zur versicherten Wohnung:

  • Bruttofläche (m²)
  • Nutzung des Raums

Welche Unterlagen sind für den DASK-Antrag erforderlich?

Wichtige Informationen zur obligatorischen Erdbebenversicherung im Falle eines Mietverhältnisses

Die obligatorische Erdbebenversicherung, auch bekannt als DASK, ist eine Versicherung, die vom Eigentümer für sein eigenes Grundstück abgeschlossen wird. Ein Mieter kann keine obligatorische Erdbebenversicherung auf seinen eigenen Namen abschließen. Er kann sie nur als „Versicherungsnehmer“ im Namen des Eigentümers abschließen.

Die türkische Personalausweisnummer des Eigentümers wird in der Police angegeben und er wird als „Versicherter“ bezeichnet. Da der Mieter die Versicherung nicht auf seinen eigenen Namen abschließt, wird im Falle eines Erdbebens die Entschädigung an die im Grundbuch als „Anspruchsberechtigter“ genannte Person gezahlt. Für die vom Mieter abgeschlossene Versicherung kann der Versicherungsbeitrag vom Eigentümer eingezogen oder vom Mietpreis abgezogen werden.

Bevor Elektrizitäts- und Wasseranschlüsse in einem Gebäude abgeschlossen werden, wird überprüft, ob eine gültige Erdbebenversicherung besteht.

Die Existenz der Versicherung muss bei den Anschlussverfahren elektronisch oder anhand der Original-Police bestätigt werden und wird in den Aufzeichnungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens vermerkt. Ohne diese Prüfung kann der Anschluss nicht abgeschlossen werden.

Wenn der Eigentümer die Strom- und Wasserrechnungen auf seinen Namen ausstellen lässt, muss er vor der Vermietung eine obligatorische Erdbebenversicherung abschließen.

Wenn der Mieter die Strom- und Wasserrechnungen auf seinen Namen ausstellt, muss der Eigentümer im Namen des Mieters eine obligatorische Erdbebenversicherung abschließen. In diesem Fall zahlt der Mieter die Versicherungsbeiträge und kann sie später vom Eigentümer zurückfordern oder vom Mietpreis abziehen.

Unterschiede zwischen der obligatorischen Erdbebenversicherung und der Hausratversicherung

Die Unterschiede zwischen der obligatorischen Erdbebenversicherung und der Hausratversicherung sind wie folgt:

  • Verpflichtung: Die obligatorische Erdbebenversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die abgeschlossen werden muss. Die Hausratversicherung hingegen ist freiwillig.
  • Kündbarkeit: Die Hausratversicherung kann je nach den Bedingungen des Versicherungsunternehmens gekündigt werden. Die obligatorische Erdbebenversicherung hingegen kann nicht gekündigt werden und muss jedes Jahr erneuert werden, wenn die Versicherungslaufzeit endet.
  • Versicherungsschutz: Die obligatorische Erdbebenversicherung deckt ausschließlich Schäden am Gebäude durch Erdbeben ab, wenn diese Schäden zu finanziellen Verlusten für den Versicherungsnehmer führen. Sie erstattet den Wert des beschädigten Gebäudes. Die Hausratversicherung ist umfassender, wobei der Hauptschutz in der Regel Feuer ist, aber viele weitere Deckungen hinzugefügt werden können.
  • Prämienhöhe: Die Prämien für die obligatorische Erdbebenversicherung sind festgelegt und werden jedes Jahr neu bestimmt, wobei auch eine Obergrenze für die Entschädigung festgelegt wird. Die Prämie der Hausratversicherung hängt von den Preisen des Versicherungsunternehmens und den zusätzlichen Deckungen ab, die der Versicherte wünscht.
  • Rabatte: Beide Versicherungen können unter bestimmten Bedingungen Rabatte bieten. Bei der obligatorischen Erdbebenversicherung erfolgt der Rabatt jährlich bei der Erneuerung der Police und wird auf Grundlage der Anzahl der Etagen und des Baujahrs des Gebäudes angewendet. Die Rabatte bei der Hausratversicherung werden von den Versicherungsunternehmen festgelegt.

Kann man eine Immobilie ohne DASK kaufen?

Es ist nicht möglich, Immobilienkäufe und -verkäufe im Grundbuchamt ohne die obligatorische Erdbebenversicherung (DASK) abzuwickeln. Nicht nur der Kauf und Verkauf, sondern auch Hypotheken- und Mietgeschäfte können ohne DASK nicht durchgeführt werden.

Was passiert, wenn keine DASK abgeschlossen wird?

Es wird keine finanzielle Strafe für das Nichtabschließen einer DASK verhängt, jedoch erhalten Häuser ohne gültige DASK-Police keine Dienstleistungen wie Strom, Wasser oder Gas.

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

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