Was ist die Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer in der Türkei ist eine Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird, das nach dem Tod einer Person von den Erben übernommen wird.
Die Erbschafts- und Übergangssteuer ist eine Steuerart, die im Rahmen des Erbrechts erhoben wird. Diese Steuer verpflichtet die Erben, eine Zahlung an den Staat zu leisten, um ihre Rechte am Nachlass der verstorbenen Person zu erwerben. Im Falle des Todes des Erblassers sind sowohl die gesetzlichen als auch die testamentarischen Erben verpflichtet, diese Steuer zu zahlen.
Die verstorbene Person wird im Erbrecht als „Erblasser“ bezeichnet, und das Vermögen, das der Erblasser den Erben hinterlässt, bildet den Nachlass. Der Nachlass umfasst die rechtlichen Rechte der gesetzlichen und testamentarischen Erben. Nach dem Tod des Erblassers müssen die Erben in staatlichen Behörden bestimmte Verfahren durchführen, wobei die Zahlung der Steuer eine Voraussetzung für diese Verfahren ist.
Einer der rechtlichen Schritte nach dem Tod einer Person ist die Erlangung eines Erbscheins. Ein gesetzlicher oder testamentarischer Erbe kann dieses Dokument bei den zuständigen Behörden erhalten. Der Erbschein kann beim Friedensgericht oder beim Notar beantragt werden. Der Antragsteller muss seine Identifikationsdaten und Dokumente vorlegen, die seine Erbenstellung nachweisen.
Nachdem der Erbschein erhalten wurde, muss der Steueranteil des Nachlasses berechnet werden. Für diese Berechnung sind Informationen wie Bankkonten und die Marktwerte von Immobilien erforderlich.
Es ist wichtig, die Marktwerte von Immobilien bei den Kommunen zu erfragen, und auch diese Dokumente müssen beschafft werden. Falls der Verstorbene Gesellschafter oder Mitglied eines Unternehmens war, müssen möglicherweise offizielle Dokumente eingesehen werden.
Wie wird die Erbschafts- und Übergangssteuer berechnet?
Bei der Berechnung der Erbschafts- und Übergangssteuer werden unterschiedliche Steuersätze für entgeltliche und unentgeltliche Übertragungen angewendet; insbesondere bei unentgeltlichen Übertragungen gelten höhere Prozentsätze. Für die Steuerzahlung ist es erforderlich, den Erbschein zu erhalten und anschließend eine Steuererklärung bei der Steuerbehörde einzureichen.
Die Erben können diese Erklärung entweder persönlich bei der Steuerbehörde abgeben oder online über das System einreichen. Für Online-Transaktionen kann der interaktive Steuerbehörden-Plattform aufgerufen werden, um den Bereich der Erbschaftsverfahren zu erreichen. Zudem ist es auch möglich, die Anträge nach Fertigstellung der Dokumente per Post einzureichen.
Die Erbschafts- und Übergangssteuer ist eine gesetzlich vorgeschriebene Steuer, und um die rechtlichen Ansprüche der Erben nach dem Tod des Erblassers zu übertragen, ist es zwingend erforderlich, diese Verfahren abzuschließen. Diese Steuer muss nicht nur von den Erben nach dem Tod des Erblassers gezahlt werden, sondern gilt auch für Personen, die unentgeltlich Eigentum erworben haben.
Bei der Steuerberechnung werden die Werte der zu versteuernden Vermögenswerte, das Datum der Eröffnung des Erbes und das rechtlich festgelegte Erwerbsdatum berücksichtigt. Falls die Erwerbsbeträge innerhalb der Freigrenzen liegen, muss keine Steuer gezahlt werden.
Wo wird die Erbschafts- und Übergangssteuer gezahlt?
Die Erbschafts- und Übergangssteuer ist eine Steuer, die im Rahmen des entsprechenden Gesetzes geregelt ist. Die erforderlichen Zahlungen können entweder durch direkten Besuch der Steuerbehörde oder über die offizielle Website der Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) vorgenommen werden.
Bei der Ausfüllung der Steuererklärung müssen verschiedene Dokumente vorbereitet werden, darunter der Erbschein, Unterlagen, die den Immobilienwert nachweisen, Grundbuchauszüge, Bankschreiben und ggf. auch Aktienzertifikate, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Schulden- und Kostenbelege.
Im Falle von Todesfällen in der Türkei müssen die Erben innerhalb von 4 Monaten nach dem Tod Antrag stellen, während bei Todesfällen im Ausland dieser Zeitraum auf 6 Monate verlängert ist. Die Steuererklärung muss bei der Steuerbehörde des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen eingereicht und von allen Erben unterschrieben sowie zusammen mit den entsprechenden Dokumenten bei der Steuerbehörde abgegeben werden.
Nachdem die Steuerbehörde diese Dokumente geprüft hat, wird sie die rechtlichen Ansprüche der Erben auf das Erbe übertragen. Diese Vorgänge müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen durchgeführt werden, damit die Erben ihre Rechte am Erbe erlangen können.
Wie wird die Erbschafts- und Übergangssteuererklärung erstellt?
Um die Erbschafts- und Übergangssteuererklärung vorzubereiten, müssen zunächst alle erforderlichen Dokumente gesammelt werden. Zu diesen Dokumenten gehören der Erbschein, die Sterbeurkunde des Erblassers, Grundbuchauszüge, Unterlagen, die den Immobilienwert nachweisen, Bankkontoinformationen und die Identitätsnachweise der Erben.
Anschließend muss das Steuererklärungsformular entweder bei der Steuerbehörde oder über die offizielle Website der Gelir İdaresi Başkanlığı (Steuerbehörde) bezogen werden. Beim Ausfüllen des Formulars müssen die Identitätsdaten des Erblassers und der Erben sowie der Inhalt, der Wert und die Verteilung des Erbes klar angegeben werden. Nachdem der Wert des Erbes ermittelt wurde, müssen die Steuerbemessungsgrundlage und die entsprechenden Steuersätze berücksichtigt werden, um die Berechnungen anzustellen.
Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, müssen alle Erben es unterschreiben; falls ein Vertreter die Abwicklung vornimmt, sollte eine Vollmacht beigefügt werden. Die Steuererklärung muss persönlich oder online bei der Steuerbehörde des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen eingereicht werden; für Online-Angelegenheiten kann das interaktive Steuerportal der Gelir İdaresi Başkanlığı genutzt werden. Nach der Genehmigung der Steuererklärung muss der festgelegte Steuerbetrag bezahlt werden.
Verzugsstrafe für die Erbschaftssteuer
Die Verzugsstrafe für die Erbschafts- und Übergangssteuer ist eine Strafe, die verhängt wird, wenn die Erben ihrer Steuerpflicht nicht rechtzeitig nachkommen. In der Türkei muss die Erbschafts- und Übergangssteuer innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Erbfall gezahlt werden.
Wenn die Erben diese Zahlung innerhalb der Frist nicht leisten, kann die Steuerbehörde eine Verzugsstrafe verhängen. Diese Strafe wird als Prozentsatz des zu zahlenden Steuerbetrags berechnet und steigt in der Regel mit jedem weiteren Verzögerungstag.
Da die Verzugsstrafe eine finanzielle Belastung aufgrund der Nichtzahlung der Steuer darstellt, kann sie sowohl zu finanziellen Verlusten als auch zu rechtlichen Komplikationen führen.
Erben können solchen Strafen entgehen, indem sie die Steuererklärung rechtzeitig einreichen und die Steuerzahlungen fristgerecht vornehmen. Daher ist es von großer Bedeutung, alle mit der Erbschafts- und Übergangssteuer verbundenen Verfahren rechtzeitig abzuwickeln, um sowohl die rechtlichen Ansprüche zu wahren als auch zusätzliche finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden.
RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN