Wie erfolgt die Markenanmeldung in der Türkei?

Um die rechtliche Sicherung einer Marke zu gewährleisten, die ein identitätsstiftendes Merkmal eines Unternehmens darstellt und zu den wichtigsten gewerblichen Schutzrechten gehört, muss die Marke rechtlich registriert werden. 

adurch liegen die Markenrechte ausschließlich bei den Personen oder Unternehmen, die die Registrierung erhalten haben. Für die Registrierung sind bestimmte Bedingungen und Verfahrensschritte erforderlich. Hier finden Sie alle Informationen, die Sie über die Markenanmeldung wissen möchten…

Was ist eine Markenregistrierung?

Was ist eine Markenregistrierung?

Die Markenregistrierung ist die Dokumentation, wem eine Marke gehört. Nach Festlegung der Produkte oder Dienstleistungen wird ein spezifisches Logo oder Design für die Marke gewählt. Diese Kennzeichen ermöglichen es der Marke, sich von anderen abzuheben und identifiziert zu werden, was ihr hilft, sich von Wettbewerbern zu unterscheiden und geschützt zu bleiben. Die Verwendung eines ähnlichen Logos oder Designs durch ein anderes Unternehmen kann Verwirrung stiften, daher ist die Registrierung entscheidend für den Schutz der Marke.

Die Schutzdauer einer Markenregistrierung beträgt ab dem Zeitpunkt der Registrierung 10 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Einzelpersonen oder Unternehmen die Registrierung erneuern und die Sicherheit ihrer Marke in 10-Jahres-Intervallen verlängern.

Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten: Sechs Monate vor Ablauf der 10 Jahre wird den Inhabern eine Frist zur Erneuerung der Registrierung eingeräumt. Wenn die Registrierung nicht erneuert wird, verfällt der Markenschutz. Es ist ratsam, erforderliche Unterlagen zu sammeln, Gebühren zu entrichten und die Erneuerung rechtzeitig vor Ablauf der Frist von 6 Monaten zu beantragen.

Für die Registrierung einer Marke ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Marke tatsächlich genutzt wird. Allerdings kann eine Nichtnutzung der Marke innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Registrierung zur Aufhebung der Marke führen. Zusätzlich endet das Recht auf Registrierung, wenn die Marke innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erneuert wird oder der Markeninhaber auf seine Markenrechte verzichtet.

Wer kann eine Markenregistrierung beantragen?

Für die Beantragung einer Markenregistrierung können folgende Personen Anträge stellen:

  • Türkische Staatsbürger
  • Natürliche oder juristische Personen, die in der Türkei Handel treiben oder dort einen Wohnsitz haben
  • Personen, die gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation und des Pariser Abkommens keine Einschränkungen bei der Antragstellung haben
  • Staatsangehörige der Länder, die auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit den Schutz des gewerblichen Eigentums für türkische Staatsangehörige gewährleisten

Es ist nicht erforderlich, dass Antragsteller steuerpflichtig sind, wodurch sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen eine Markenregistrierung beantragen können. Ausländische Staatsangehörige müssen jedoch eine Vollmacht erteilen, um in der Türkei eine Markenregistrierung beantragen zu können.

Was ist die Bedeutung einer Markenregistrierung?

"Was ist die Bedeutung einer Markenregistrierung?"

Die Markenregistrierung ist von entscheidender Bedeutung, da sie:

  • Rechtlichen Schutz bietet: Durch die Registrierung erhält der Inhaber das ausschließliche Recht zur Nutzung der Marke für die eingetragenen Produkte oder Dienstleistungen. Dies schützt vor Nachahmung und Markenmissbrauch durch Dritte.
  • Identifikation und Unterscheidung ermöglicht: Eine registrierte Marke hilft Verbrauchern, Produkte oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von anderen Anbietern zu unterscheiden, was zur Aufbau und Stärkung der Markenidentität beiträgt.
  • Wert und Vermögen schafft: Eine starke Marke kann zu einem wertvollen Vermögenswert für ein Unternehmen werden, der durch die Registrierung rechtlich geschützt ist. Dies erleichtert auch die Lizenzierung und den Verkauf der Marke.
  • Rechtliche Durchsetzbarkeit gewährleistet: Mit einer registrierten Marke stehen dem Inhaber rechtliche Mittel zur Verfügung, um gegen Markenverletzungen vorzugehen und Schadensersatz zu fordern.
  • Internationale Expansion unterstützt: Eine Markenregistrierung kann die Grundlage für den Schutz der Marke in anderen Ländern bilden, indem internationale Registrierungen oder Abkommen genutzt werden.

Insgesamt ist die Markenregistrierung ein wichtiger Schritt für Unternehmen und Einzelpersonen, um ihre geistigen Eigentumsrechte zu sichern und ihre Wettbewerbsposition zu stärken.

Wie beantragt man eine Markenregistrierung?

Die Anträge für Markenregistrierungen können entweder physisch oder online von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. Es ist nicht möglich, mehrere Marken gleichzeitig in einem Antrag zu registrieren; jede Marke muss separat registriert werden.

Der Antragsprozess umfasst im Allgemeinen folgende Schritte:

  • Einreichung des Markenregistrierungsantrags: Der Antrag wird bei der Türkischen Patent- und Markenamt eingereicht.
  • Prüfung des Antrags durch das Türkische Patent- und Markenamt: Der Antrag wird auf formelle und materielle Kriterien hin überprüft.
  • Veröffentlichung des Markenregistrierungsantrags: Der Antrag wird im Markenblatt oder einem ähnlichen Medium veröffentlicht, um anderen Inhabern bestehender Marken die Möglichkeit zu geben, Einwände zu erheben.
  • Prüfung von Einsprüchen: Falls Einwände gegen den Antrag erhoben werden, werden diese geprüft und gegebenenfalls geklärt.
  • Genehmigung oder Ablehnung der Markenregistrierung: Nach Abschluss des Prüfungsprozesses wird über die Registrierung der Marke entschieden.

Vor der Einreichung eines Markenregistrierungsantrags ist eine Voruntersuchung ratsam, um sicherzustellen, dass die gewählte Marke nicht bereits registriert ist und keine Konflikte mit bestehenden Marken bestehen. Dieser Prozess wird von Fachleuten durchgeführt, die regelmäßig neue Anmeldungen überprüfen, um die Verfügbarkeit von Markennamen in verschiedenen Klassen von Waren und Dienstleistungen zu prüfen.

Für die Antragstellung müssen bestimmte Dokumente und Informationen bereitgestellt werden, wie z.B. Identitätsnachweise, aktuelle Kontaktdaten und gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn der Antrag durch einen Markenvertreter eingereicht wird. Wenn die Marke ein spezifisches Zeichen oder Logo enthält, muss dieses ebenfalls in den Antragsunterlagen enthalten sein.

Unternehmen ernennen in der Regel einen bevollmächtigten Vertreter für die Markenregistrierung, der die erforderlichen Dokumente wie Steuernummer, Handelsregistereintrag und eine Vollmacht unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung des Markenregistrierungsantrags im Amtsblatt besteht für Dritte die Möglichkeit, Einspruch gegen die Registrierung innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Monaten einzulegen. Der Antragsteller oder sein Vertreter wird über solche Einsprüche informiert und muss innerhalb eines Monats nach Zustellung eine Verteidigungsakte einreichen.

Die erforderlichen Unterlagen für die Markenregistrierung

Die erforderlichen Unterlagen für die Markenregistrierung

Für natürliche Personen:

  • Türkische Identifikationsnummer (T.C. kimlik numarası)
  • Beispiel der Marke wie Logo oder Kennzeichen
  • Bankbeleg oder Dokument zur Zahlung der Antragsgebühr
  • Falls erforderlich, eine Vollmacht (vekaletname)

Für juristische Personen oder Unternehmen:

  • Steuerbescheinigung (Vergi levhası)
  • Geschäftsnachweis (Faaliyet belgesi)
  • Beispiel der Marke wie Logo oder Kennzeichen
  • Bankbeleg oder Dokument zur Zahlung der Antragsgebühr
  • Falls erforderlich, eine Vollmacht

RA Mehmet Can CİVAN & RA Ahmet EKİN

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