Firmengründung in der Türkei
‚Wie läuft die Firmengründung in der Türkei ab‘ ist einer der meist gestelltesten Fragen. Türkei befindet sich in einer Position, die nicht nur für einheimische Investoren, sondern auch für ausländische Investoren einen breiten Markt bietet. Die Türkei hat sich mit ihrer aufstrebenden Wirtschaft, ihrer günstigen jungen Bevölkerung, ihrer strategischen Lage und ihrer qualifizierten Arbeitskraft zu einem Land entwickelt, in dem ausländische Investoren und Unternehmen tätig werden möchten.
Mit den in unserem Rechtssystem vorgenommenen Änderungen und Neuerungen wird die Türkei zu einem attraktiven Zentrum für ausländische Investoren, die ein Unternehmen gründen möchten. So kann gesagt werden, dass mit dem ‚Gesetz über Direktinvestitionen aus dem Ausland‘ und den daraufhin vorgenommenen Änderungen in Bezug auf die Gründung von Unternehmen in der Türkei sowohl inländische als auch ausländische Investoren den gleichen Rechten und Pflichten unterliegen.
Mit diesem Gesetz wurden ausländische Investoren und türkische Investoren rechtlich gleichbehandelt, sofern in speziellen Gesetzen nicht anders vorgesehen ist.
Können Ausländer Unternehmen İn Der Türkei Gründen?
Sofern nicht durch internationale Verträge und Bestimmungen spezieller Gesetze etwas anderes vorgesehen ist, ist es für ausländische Investoren frei, Direktinvestitionen in der Türkei zu tätigen. Ausländische Investoren unterliegen der gleichen Behandlung wie inländische Investoren.
Dies ist in Artikel 3 des Gesetzes über Direktinvestitionen aus dem Ausland geregelt.
Das Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen aus dem Ausland wurde als grundlegendes Gesetz für ausländische Investitionen festgelegt. Mit dem entsprechenden Gesetz wurden für ausländische Investoren viele rechtliche Hindernisse und bürokratische Verpflichtungen beseitigt, und das Genehmigungsverfahren wurde von einem „Informations“-System abgelöst. Die früheren Bedingungen für Ausländer wurden aufgehoben.
Durch dieses Gesetz wurden die Bedingungen für die Gründung von Unternehmen für ausländische Investoren mit den Bedingungen für inländische Investoren gleichgestellt. Gleichzeitig haben ausländische Investoren die Möglichkeit, alle von der Gesetzgebung in der Türkei erlaubten Arten von Unternehmen zu gründen. Das bedeutet, dass ausländische natürliche und juristische Personen kleine, mittlere oder große Investitionen ohne Einschränkungen hinsichtlich der Art des Unternehmens frei tätigen können.
Wie Gründet Man Ein Unternehmen in Der Türkei?
Die durch das türkische Handelsgesetzbuch regulierten Unternehmensformen umfassen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft, die Genossenschaft sowie die Kommandit- und die offene Handelsgesellschaft.
Wie bereits zuvor erwähnt, gibt es für Ausländer keine Beschränkungen hinsichtlich der Unternehmensform. Die für ausländische Investoren geeignetste Unternehmensform kann aus den im Handelsgesetzbuch aufgeführten Gesellschaftstypen oder den im türkischen Zivilgesetzbuch aufgeführten einfachen Gesellschaftstypen ausgewählt und gegründet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass die Merkmale und Gründungsverfahren jeder dieser Gesellschaften voneinander abweichen.
Aktiengesellschaft in der Türkei
In der Türkei ist die Aktiengesellschaft gemäß dem Gesetz Nr. 6102 des türkischen Handelsgesetzbuches eine Gesellschaft mit einem festgelegten Kapital, das in Aktien aufgeteilt ist und für ihre Verbindlichkeiten haftet ausschließlich das Vermögen der Gesellschaft.
Die Aktionäre haften nur mit den von ihnen versprochenen Kapitalanteilen gegenüber der Gesellschaft. Das Kapital der Aktiengesellschaften ist in Aktien aufgeteilt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das von ihnen versprochene und eingezahlte Kapital begrenzt. Um eine Aktiengesellschaft gründen zu können, muss es einen oder mehrere Gründer geben, die Aktionäre sind.
Die Gründer von Aktiengesellschaften können natürliche oder juristische Personen sein, die das versprochene Kapital eingezahlt haben und den Gründungsvertrag unterzeichnet haben. Während alle Gesellschafter ausländisch sein können, ist es ebenfalls nicht erforderlich, dass die Mitglieder des Vorstands türkische Staatsbürger sind oder in der Türkei ansässig sind
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei
In der Türkei wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Şirket) von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet, die den Firmennamen und das zuvor festgelegte (feste) Stammkapital gebildet haben und beschränkte Haftung gegenüber dem Vermögen der Gesellschaft haben.
Die Personen, die Gesellschafter sind, haften gegenüber der Gesellschaft nur mit ihren Kapitalanteilen. Eine Limited Şirket kann mit mindestens einer und höchstens fünfzig natürlichen oder juristischen Personen als Gesellschafter gegründet werden, wobei das Mindestkapital auch einen bestimmten Hauptkapital betragen muss beträgt.
Alle Gesellschafter können ausländischer Staatsangehörigkeit sein. Es ist nicht erforderlich, dass die Geschäftsführer türkische Staatsbürger sind oder in der Türkei ansässig sind.
Kollektivgesellschaften in der Türkei
In der Türkei sind Kollektivgesellschaften Unternehmen, die mit dem Ziel gegründet wurden, ein Handelsgewerbe unter einem Handelsnamen zu betreiben.
In Kollektivgesellschaften ist die Haftung keinem der Partner gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft begrenzt. Es gibt keine Mindestkapitalverpflichtung. Nur natürliche Personen können Gesellschafter sein.
Die Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der Partner in der Kollektivgesellschaft werden durch den Gründungsvertrag festgelegt. Jeder Partner ist für die Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich.
Kommanditgesellschaften in der Türkei
In der Türkei wird eine Kommanditgesellschaft von mindestens zwei Partnern gegründet. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung.
Die Gesellschafter der Gesellschaft bestehen aus mindestens einem Kommanditisten und einem Komplementär. Die Haftung der Kommanditisten ist unbegrenzt, während die Haftung der Komplementäre auf den von ihnen zugesagten Kapitalanteil beschränkt ist. Der Kommanditist kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Die Komplementäre können jedoch nur natürliche Personen sein und können in die Geschäftsführung der Gesellschaft gewählt werden.
Kommanditgesellschaft mit aufgeteiltem Kapital in der Türkei
Die Kommanditgesellschaft mit aufgeteiltem Kapital ist eine Gesellschaftsform, bei der das Kapital in Anteile aufgeteilt ist und einige der Gesellschafter als kollektive Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften, während andere wie Aktionäre einer Aktiengesellschaft haften.
Die Gründer müssen mindestens fünf Personen betragen. Es ist eine Voraussetzung, dass mindestens einer der Gründer ein Kommanditist ist. Es ist erforderlich, dass der Betrag jeder von den gründenden Kommanditisten gehaltenen Anteile im Gesellschaftsvertrag festgehalten wird.
Genossenschaftsunternehmen in der Türkei
Genossenschaften werden eigentlich gegründet, um die Bedürfnisse der Mitglieder zu erfüllen. Die Mitglieder tragen zur Genossenschaft durch Arbeitskraft und finanzielle Beiträge bei. Das Wesentliche ist die gegenseitige Hilfe und Solidarität.
Die Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Eine Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, sondern eine Handelsgesellschaft wie andere aufgeführte Gesellschaften.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Mitglieder des Vorstands müssen türkische Staatsbürger sein und können natürliche oder juristische Personen sein.
Gewöhnliche Geschäftstätigkeit in der Türkei
Die einfache Gesellschaft, ist eine Art Unternehmen, bei dem zwei oder mehr Personen ihre Anstrengungen und Güter für ein gemeinsames Ziel vereinen. Einfache Gesellschaften haben keine juristische Persönlichkeit und können von natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestkapitalanforderung für die einfache Gesellschaft. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter, und alle Gesellschafter können ausländischer Staatsangehörigkeit sein.
Obwohl Personenhandelsgesellschaften aufgrund ihrer Gründungsfreundlichkeit, fehlenden Kapitalinvestitionsverpflichtungen und niedrigen Buchführungskosten vorteilhaft sind, werden in der Praxis häufiger Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften bevorzugt. Die Auswahl des geeignetsten Unternehmensmodells durch ausländische Investoren, basierend auf ihren eigenen Merkmalen und Tätigkeitsarten, ist von großer Bedeutung. Dies liegt daran, dass die Gründungsverfahren, Gründungsphasen und Merkmale jeder der genannten Unternehmensformen unterschiedlich sind, und die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags je nach Art der Tätigkeit entscheidend ist.
Was Müssen Ausländer Bei Der Firmengründung Beachten?
Vor der Beantragung einer Unternehmensgründung müssen Unterlagen gesammelt und eine Vorbereitungsphase durchgeführt werden.
Es ist zu beachten, dass der genannte Prozess auch einige Unterschiede für ausländische natürliche Personen und ausländische juristische Personen aufweist. Bevor mit dem offiziellen Registrierungsverfahren fortgefahren wird, müssen vorbereitende Vorbereitungen getroffen werden, damit Ausländer ein Unternehmen gründen können.
Wie Kann Ein Ausländer Ein Unternehmen In Der Türkei Gründen?
Die notwendigen und wichtigen Schritte für die Gründung eines Unternehmens sind wie folgt:
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags, Beschaffung der erforderlichen Unterlagen und Beglaubigung der Unterschriften der Gründer.
- Vorbereitung der Unterschriftserklärungen der Unternehmensvertreter.
- Zahlung der Gebühr an das Bundeskartellamt und des Bareinlagekapitals.
- Beantragung der Registrierung beim Handelsregisteramt.
- Ausstellung des Unterschriftenverzeichnisses.
Bedingungen für Ausländer zur Unternehmensgründung in der Türkei
Im Jahr 2023 ist es für Ausländer möglich, ein Unternehmen für alle im türkischen Handelsgesetzbuch aufgeführten Unternehmensarten zu gründen.
Ausländer, die in der Türkei ein Unternehmen gründen möchten, müssen die erforderlichen Schritte für die Art des Unternehmens, das sie gründen möchten, vollständig durchführen. Es müssen jedoch die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dieser Umfang umfasst, wie oben erwähnt, die Vorbereitung der Satzung des Unternehmens, die Genehmigung der Dokumente durch den Notar, die Einholung der möglichen Steuernummer des Unternehmens, die Zahlung auf das Bankkonto des Bundeskartellamts und die Einzahlung eines bestimmten Teils des Kapitals auf das Konto des Unternehmens Bankkonto anmelden, diesen Sachverhalt dokumentieren, beim Handelsregisteramt beantragen und die juristischen Bücher beglaubigen lassen. Viele Vorgänge wie das Erstellen von Unterschriftenrundschreiben müssen vollständig erledigt werden.
Die erste Voraussetzung für die Eröffnung eines Unternehmens ist die Einholung der Genehmigung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik. Wenn der Ausländer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung am Arbeitsplatz arbeiten möchte, muss nach Abschluss der Einrichtung des Arbeitsplatzes beim Ministerium ein Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis gestellt werden. Wenn der Antrag aufgrund der vom Ministerium durchzuführenden Prüfungen genehmigt wird, muss außerdem ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden, damit der Ausländer eine Gewerbe- und Arbeitserlaubnis erhält.
Erforderliche Dokumente für Ausländer zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei
Oben genannte Schritte haben erläutert, wie Ausländer in der Türkei ein Unternehmen gründen können. Es ist jedoch zu beachten, dass die für jeden Schritt erforderlichen Dokumente variieren können.
Im Allgemeinen sind jedoch die folgenden Dokumente erforderlich, damit Ausländer in der Türkei ein Unternehmen gründen können:
- Betriebsvereinbarung,
- Kopien der Pässe der Unternehmer,
- Tätigkeitsbescheinigung der zeichnungsberechtigten Personen,
- Unterschriftenliste,
- Antrag auf Registrierung für die potenzielle Steuernummer, Satzung, Mietvertrag, Vollmacht,
- Anmeldeformular, Gesellschaftsvertrag, Zahlungsnachweis an das Wettbewerbsamt, Gründungserklärung, Handelskammeranmeldeformular, Bankbeleg,
Diese Dokumente sind im Allgemeinen für die Gründung eines Unternehmens erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass die für Ausländer erforderlichen Dokumente je nach den sich entwickelnden Umständen im Laufe des Prozesses variieren können.
Da bei der Gründung eines Unternehmens viele Schritte befolgt werden müssen ist es vorteilhaft die Gründung des Unternehmens mit einem Anwalt zu verfolgen. Mit Unterstützung eines Anwalts, dem sie in der Vollmacht die erforderliche Vollmacht erteilt haben, ist es viel einfacher ein Unternehmen in der Türkei zu gründen.
Als Anwaltskanzlei Ekin können Sie sich an uns wenden, damit wir Ihre Fälle mit unserem fachkundigen Anwaltsteam weiterverfolgen können.
Rechtsanwalt Mehmet Can CİVAN & Rechtsanwalt Ahmet EKİN