Disziplinarrecht
Das Disziplinarrecht befasst sich mit den Folgen der Verletzung dienstlicher Pflichten von Beamtinnen und Beamten. Das Disziplinarrecht ist dem Strafrecht in vielerlei Hinsicht ähnlich. Dank der im Disziplinarrecht geregelten Regeln sorgt es für Kontinuität und Ordnung im öffentlichen Dienst.

Was umfasst das Disziplinarrecht?
Das Disziplinarrecht ahndet im öffentlichen Dienst dienstliche Verfehlungen oder Dienstvergehen der Beamten, Richter und Soldaten.
Das Disziplinarrecht befasst sich hauptsächlich mit den Dienstvergehen, den möglichen Disziplinarmaßnahmen und den vorläufigen Maßnahmen.
Bedienstete des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, diesen Pflichten im In- und Ausland nachzukommen. Verhaltensweisen, die gegen die Pflichten und Regeln in den Vorschriften verstoßen, werden mit Disziplinarstrafen in Übereinstimmung mit dem Disziplinarvergehen verhängt.
Verjährung bei Disziplinarvergehen
Bei disziplinar Strafen wie Verwarnung, Verweis, Lohnkürzung oder das Stoppen des Fortschritts im Dienstalter muss man innerhalb einem Monat das Disziplinarverfahren einleiten.
Wird das Disziplinarverfahren nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst eingeleitet, erlischt die Disziplinarstrafbefugnis.
Wenn die Disziplinarstrafe nicht innerhalb von zwei Jahren nach Begehung der Handlungen und Situationen verhängt wurde, spricht man von der Verjährung des Vergehens.
Welche Art von Klagen kann man gegen Disziplinarstrafen einreichen?
Unabhängig von der Höhe der Strafe kann beim Verwaltungsgericht eine Klage auf Aufhebung der Disziplinarstrafe erhoben werden. Die Klage auf Aufhebung der Disziplinarstrafe muss innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der Disziplinarstrafe erhoben werden.
Gegen Verwarnung, Verweis und Gehaltsabzug kann beim Disziplinarrat innerhalb einer Frist von 7 Tagen Einspruch erhoben werden. Bei einer Disziplinarstrafe des Stufenaufstiegs muss beim hohen Disziplinarrat Einspruch erhoben werden.
Eine Klage auf Aufhebung der Entlassung aus dem öffentlichen Dienst muss innerhalb von 60 Tagen beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Prinzipien des Disziplinarrechts?
Das Disziplinarrecht beinhaltet drei Grundprinzipien:
Disziplin im öffentlichen Recht
Die Disziplin in der Öffentlichkeit kann man als das Verhalten von Beamten und anderen öffentlichen Bediensteten in Übereinstimmung mit den Gesetzen und den internen Vorschriften der Institutionen, denen sie angehören, definieren.
Es ist hauptsächlich im Beamtengesetz Nr. 657 geregelt.
Jedoch gibt es auch Disziplinargesetze, die speziell für bestimmte Beamte bestimmt sind. Eines davon ist das Gesetz Nr. 7068 über allgemeine Disziplinarbestimmungen zur Strafverfolgung, das sich auf das Personal der Polizei, der Gendarmerie und der Küstenwache bezieht.
Was sind die Gründe für eine Disziplinarstrafe?
Die Gründe, die die Disziplinarstrafen betreffen, können unter zwei getrennten Rubriken als erschwerende und mildernde Faktoren bewertet werden.
Eine Person, die zuvor eine Disziplinarstrafe erhalten hat und dieselbe Disziplinarstrafe erneut begeht, ohne dass diese Straftat aus der Personalakte gelöscht wurde, wird mit einer schweren Disziplinarstrafe belegt. Hierbei kann man von einem erschwerenden Umstand reden.
Beamte, die in ihrer bisherigen Tätigkeit erfolgreich waren und eine Auszeichnung oder ein Leistungszertifikat erhalten haben, werden mit einer nicht so hohen Disziplinarstrafe bestraft.
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Um Rechtsverluste in Streitigkeiten aller Art zu vermeiden, ist es vorteilhaft, den Rechtsweg über einen Rechtsanwalt zu führen. Als Anwaltskanzlei Ekin stehen wir Ihnen mit unserem disziplinierten und erfahrenen Team zur Seite, um Rechtsverluste vorzubeugen.